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3 (1903) 1587 - 1592
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Januar Umfrage. Pfalz: nichts zu verbessern; nur stattvon un.

Februar rnhigen Theologen" allgemeiner auszudrücken, damit M. nichtTorgau daraus den Vorwurf entnehme, er habe es mit Theologen bedachtund also dasGeheimniss nicht gewahrt; Zusätze: bei den Praktikenauf den Stiftern die Ansicht, als sei durch den Rel. Fr. dem Papstseine Jurisdiktion besonders über die Geistliohen nicht genommen-Parma will nicht nur in den Niederlanden, sondern auch infremden Ländern wie Frankreich die Religion vertilgen; dem Papstnicht allein um die Religion, sondern auch Region zu tun, vgl.Osiander contra Jesuitarum. 1

Brandenburg: Ebenso betreffs der Theologen.

Magdeburg: Ebenso. Die Vorhaltung an M. mündlich, nichtschriftlich. . * . . Pfalz werde im Kff. Rat geduldet, warum nicht indieser Vereinigung.' Die andern ebenfalls für mündliche Vorhaltung.

Sachsen: Begehre nochmals Verlesung und Abstimmung, werauszulassen oder nicht.

2. Umfrage. Pfalz: Für Verlesung, aber gegen Mitteilung derSchrift an M. Brandenburg: Man könne M. die Abschrift nichtwohl verweigern; Absonderung unbedingt zu vermeiden, da ihrHerr gesonnen die Vereinigung nicht mit diesen wenigen Ständen,sondern mit allen oder doch den meisten A. C. Verwandten ein-zugehen. . . Magdeburg: Konzept nochmals zu revidiren und dann

zu verlesen.....Es könnte sich zutragen, dass einer seines

Bekenntnisses halber von den Papisten angegriffen würde, dernicht mit M. übereinstimmt, und dieser dannhinter sich laufen,das were bös"; daher die Rel. Streitigkeiten aus dem Spiel zu lassen.Würtemberg und schwäbischer Kreis (wie Hessen im rheinischenKreis mit Papisten vermischt) sei den Herrn selbst zu befehlen.Wenn der päpstische Heinrich von Braunschweig sich mit Erzb.Sigismund über ein Mandat gegen die Zänkereien der Theologenvergleichen konnte, 8 warum sollte man sich da in politischenSachen nicht vergleichen können ? . . Ansbach für schriftliche odermündliche Vorhaltung. Entwurf nochmals zu verlesen. . . Braun-schweig und Hessen für mündliche Vorhaltung.

Sachsen: Wollen Scriptum noch einmal lesen; nicht für Aus-schliessung M., haben aber noch keine Resolution vom Kf. DieSchrift wird inter legendum verbessert.

Montag 25. Januar Vormittags.

Mündliches Vorbringen der zu Papier gebrachten Meinung beiMecklenburg durch die sächsischen Räte (vgl. Conc. mit A).

Mecklenburg: Bedauert den Aufschub, obwohl er sein Vor-bringen glimpflicher gab als er Befehl hatte. Er sei an seine In-

1 Vgl. über Osiander's 1585 erschieneneWarnung vor der Jesuiterblutdürstigen Anschlägen", (schon 1586 in 2. Auflage erschienen) unddie sich hieran knüpfende Polemik Stieve IV, 150 ff.

2 Vgl. Büttner an M. Georg Friedrich, Torgau 27. Jan. (Berlin, Or.),über die Opposition Mecklenburgs: Pfalz ohne Zweifel gemeint, aberNiemand genannt.

8 Gemeint ist ein Mandat des niedersächsischen Kreistags zu Lüne-burg 1561; vgl. F. W. Hoffmann, Gesch. der Stadt Magdeburg II(Magd. 1847), 342.