Druckschrift 
3 (1903) 1587 - 1592
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434
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Januar einig, sich nicht in Einung einlassen, erinnere an das Gesammt-Februar schreiben an Navarra anno 85 und wünsche Ausscheidung der imTorgau Plauischen Abschied ausser der Religion angeführten Profansachen."Weitere Erklärung I. F. Gn. an Brandenburg wolle er auch über-geben; er solle sich nicht einlassen, sondern anhören und be-richten ; habe auch Befehl zu Erklärung auf die andern Punkte.

Hessen: mit den drei Kff.; ihre Herrendanken gott, dasnoch stende im reich vorhanden, so dahin trachten, wie fried imreich und jeder bei den seinen erhalten werden möge".

Sachsen: Bedauern das Festhalten Mecklenburgs an vorigerMeinung und bitten den Gesandten abzutreten, was geschieht.

2. Umfrage. Sachsen: ob Mecklenburg zu fragen, ob erandern Befehl oder ob er sich deshalb an seinen Herrn wendenkönnte; ober inzwischen zuzulassen oder ihm nur, was gehandelt,zu referiren; ob die Vollmachten allerseits zu verlesen.

Pfalz: Bedauern solche Dinge, die mehr zur Separation dennUnion dienen; selbst die päpstischen Stände und der Kaiser haltenkeinen der hier Versammelten nicht für einen Stand A. C; zuvernehmen, wer gemeint; die Gegner verschonten oder verfolgtenkeinen mehr oder weniger wegen der Religion (vgl. Mümpelgard,Trier, Jülich etc.); da dies ein gemein Werk, das nicht allein dieReligion betreffe und das Theologi nicht verstünden, solle man M.,falls er auf Erlangung anderer Resolution hoffe, hier lassen undihm über das inzwischen Verhandelte referiren; hoffe M. aber nichtauf bessere Resolution,alsdann wisse man nicht, ob er lengerzuzulassen". M. wäre zu berichten, dass ein Evangelischer vonden Exek. Ordnungen keinen Schutz zu erwarten habe, dass demKaiser geraten, mit dem Türken Frieden zu machen boni publicicausa, dass der Rel. Fr. einfach auf die A. C. aufgerichtet,wernoch gut uf die A. C. und Apologia in genere; item mit denBapstischen hab man rel. fr. ufgericht, Polen mit dem Türken auch."

Brandenburg: M. ablehnende Haltung in Wolfenbüttel, 1 trotzaller Gegenargumente: dass man trotz der theologischen Streitigkeitenbisher für einen Mann gestanden, auch Pf. Friedrich zu Augsburgnicht ausgeschlossen worden sei u. s. w. Aber M. nicht ganz aus-zuschliessen, sonst hätten sie auch nicht genügsamen Befehl; seiein vornehmer und ausserhalb Reichs wohl befreundeter Stand; mankönne ohnedies jetzt nicht alles endgültig beschliessen, z. B. bezüg-lich des Geldes, ob man es erschwingen könne. M. jedenfallsbeim exordio zuzulassen.

Magdeburg:Der satan könte frieden nicht leiden, darumbmuss er verhindern"; sein Herr erhielt vor 3 Jahren wegen Navarrasvon M. die gleiche Antwort. Habe sich Bescheid von seinem Herrnerholt, wonach M. dies für ein politisches Werk halte,und wiesie nicht begehrt, das man ihr in religionssachen mass gebe, alsowolten sie auch nicht tun kegen andern". Der Theologen Streitbei Seite setzen. Zu Augsburg habe damals M. Hans besondersneben andern geschlossen, dass der fromme gottselige Kf. nichtauszuschliessen, auch Christoph von Würtemberg sich zu Pfalz ge-

1 Vgl. No. 416.