Druckschrift 
3 (1903) 1587 - 1592
Entstehung
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433
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485. 1591 433

Hinweis auf das Ausschreiben und die mitgeteilten Punkte der JanuarDresdener Vereinbarung zwischen Sachsen und J. 0. [No. 460]. Es Februarbandle sich zunächst darum, die im Plauischen Abschied auf Torgaufernere Vergleichung gesetzten Punkte und etliche andere Artikel,wegen deren Bedenken vorgefallen, zu erledigen und einen Ent-wurf der Verständniss zu Papier zu bringen. Sie gedächten mitden andern Gesandten den Plauischen Abschied Punkt für' Punktvorzunehmen,so wohl auch was von dem pfalzgrafen bei einemjedem angeregt," um dann zu fernerem Schluss dieses vorhabendenWerks desto füglicher kommen zu können.

Umfrage:

Pfalz; Billigen unter wiederholtem Hinweis auf die Zerstückelungdes R., der die Alten nicht so lange zugesehen hätten, den vor-geschlagenen modum procedendi,* den Entwurf einer Notel bis zuder Herren Zusammenkunft und die Zurückstellung der französischenund schottischen Sache und der Dep. Handlung. Bei dem, wasSachsen über Direktorium und Präeminenz vorgebracht, lassen siees diesmal bewenden.

Kurbrandenburg: Das Direktorium Sachsens beziehe sich nurauf Ausschreiben und Proposition; bitten daher Sachsen wie sonstgebräuchlich vor ihnen zu votiren.

Sachsen: Haben ihr Votum bereits bei der Proposition abge-geben ; wollen die andern hören.

Brandenburg:Cum protestatione, dieweil sonderlich die maiorain diesem werk nicht gelten könnten": Stimmen Sachsen und Pfalzbei, unter Hinweis auf die gegen die zuerst zwischen den dreiKurhäusern Sachsen, Brandenburg und Hessen [!] verhandelte Ver-ständniss erhobenen Bedenken, dass das weitaussehende Werk etwawie der Schmalkaldische Bund übel ausgehen und die Last fürBrandenburg zu schwer sein könnte, und auf die trotzdem durchdie Vorgänge in Frankreich, den Niederlanden, Deutschland undPolen erwiesene Notwendigkeit einer erschwinglichen Zusammen-setzung in terminis defensivis,ne dum pugnamus singuli, vincamuromnes". Notel zu begreifen bis auf Konfirmation der Herren undmehr Stände beizuziehen.

Magdeburg: nach Uebergabe ihrer Vollmacht ebenso, mit demBeifügen, man müsse bereden, welche ev. Stände noch beizuziehen,da die jetzigen allein für das Werk zu schwach.

Ansbach: nach Uebergabe ihrer Vollmacht ebenso; ihr Herrwürde sich eine Beiziehung aller Stände A. C. zu dem Defensivwerkgefallen lassen.

Braunschweig: ebenso; hätten Befehl, falls man sich allerdingsvergleichen könnte, ihrem Herrn zu berichten, der sich dann gegenSachsen als den Director erklären wolle.

Mecklenburg: Hinweis auf seine gestrige Erklärung gegenSachsen sowie auf die Verhandlungen mit seinem Herrn im vorigenJahr zu Wolfenbüttel und dessen an Brandenburg gelangtes Be-denken, das er anstatt des voti nachher übergeben wolle; I. F. Gn.könne mit denen, die mit ihr in der Religion nicht allerdings

* Ansbachisches Prot.:Sie haben gewalt, auf Plauischen abschiedzu seen und zu handelen" (Berl. Un. Acta I).

Bezold, Briefe des Pfalzgrafen Johann Casimir. III. 28