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21. Oktbr. will er dem Kammersekretarius sagen, wo ihn der Schuh drückt.Weiss nichl, ob J. C. sein vor acht Tagen überreichtes Bedenkengelesen hat, aus dem hervorgeht, „das in etlichen pnncten meinegedanken und der izigen rate gar zuwider"; weiss nicht, welchemTeil J. C. zur Zeit beipflichtet. 1 Müsste er in der Beratung überetwas, das er „secundum conscientiam et scientiam meam" nichtbilligen kann, gegen den Willen der andern und besonders J. C.votiren, so würde er sich nur aus einem gnädigen einen un-gnädigen Herrn „und den riss, der im regiment albereit ist, grössermachen." 3
Mb.-11212, eigh. Conc.
1 Dies bezieht sich auf D. Widerstand gegen die von Reuber imEinverständniss „mit dem alten herrn von" (Lücke; Rheidt?) betriebeneVerbindung des Kurprinzen Friedrich mit Maria Anna von Preussen(vgl. No. 428; 436); nach D. (Selbstbiogr.) hätte man zu Heidelberg imSeptember begonnen darüber zu deliberiren. Reuber betonte, Kurpfalzsei wegen seiner vielen Lehenstücke in Jülich beim Ableben desHerzogs ohne männliche Erben bereits in possessione und könne sichwegen seiner künftigen Gemahlin besser als ein weit entlegenes Hausin diesen schönen Landen, dergleichen nicht in Deutschland, main-teniren. „Haec omnia erant plausibilia. M. Gn. H. platzt daruf, lieses sich wolgefallen und doch bedünken, das ich nicht damit zufrieden.Dan da man von der Verheiratung des jungen herrn in genere undnicht von dieser in specie consultiret, da sagte ich unter anderm: „Ichbitte, der seoretarius wolle mit grossen buchstaben in das protocolschreiben, das der herr von Dohna nimmermehr raten kan, das manden jungen Herrn an eine soll verheiraten, die nicht seiner religionist". Dan ich hatte, etliche jar hero, an M. Gn. H. und seiner ge-mahlin gesehen, was es für ein jemmerliches werk ist, wen eheleutezusammenleben, die wiederiger religion sein." Darauf hin habe ihnJ. C., der D. Gebrauch in solchen Sachen sein Votum nicht leicht zuändern kannte, nicht mehr zu dieser Deliberation gezogen. — Vgl.S. Graf Dohna, die Dohnas, I, 129 f; Schmidt S. 164 (der voneiner Verhandlung im „Staatsrate" spricht und D. „mit nachdrücklicherund lauter Stimme" reden lässt!)
2 Dies wird bestätigt durch ein Sehr. Pelens an Dohna (nicht anKolbinger, wie die Adresse lautet) aus Giessen vom 29. Oktober: siehätten insgeheim dem Lic. Frais zugetragen, „P. zie aus und suechduch zum weib"; man solle unvermerkt anstellen, dass Putlitz, Reuberoder Ehern den Frais examiuirten, ob er nichts „bei uns" über den Grundder Reise erfahren, worauf Frais, der „ihme das gescheft angelegen seinlassen", ihnen das vermeintliche grosse Geheimniss anvertrauen werde.Putlitz habe „den morgen, als wir von Heidelberg abzogen", zumGrafen von Tübingen (vgl. No. 286) gesagt, „er habs vor 14 tagen ge-wist, das P. diese reis furnebmen wurd; ob das wahr oder erlogen, gibich E. Gn. zu ermessen". (Mb. 113/2, eigh.) Am 1. Nov. schreibtPelen an D. aus Gudensberg, J. C. habe für die Zeit seiner Abwesen-heit den hinterlassenen Dienern und Pferden des Rats Putlitz, derneulich zu Kirchheim sich um J. C. und dessen Leute nicht kümmerteund dafür seine eigenen Sachen auf J. C. Rechnung setzen Hess,Futter und Mahl entzogen (ebd. eigh.). Vgl. S. 218 A. 2; Tossanus anWitgenstein, 26. Okt. 1590; 23. Febr. 1591 (Cuno II, 209 ff.). Zwietrachtzwischen den einflussreichsten Räten und Vertrauten des Pf. warübrigens ein chronisches Leiden der casimirischen Politik.