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3 (1903) 1587 - 1592
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448449. 1590 405

a d unirsi con esse et a tutte le attioni della guerra". Es war eingrosser Entschluss für den K. auch mit Rücksieht auf die Reformirtenden ersten von allen, den durch Vornehmheit, Klugheit und Liebens-würdigkeit sowie im Krieg so hervorragenden Turenne zu ent-senden. T., der seine einzige Hoffnung auf den Kf. setzt, trafgestern in England ein und reist nach Verhandlung mit derKönigin mit ihm nach Stade und dann geradewegs nach Dresden,ohne einen andern Fürsten zu sehen.....

Zerbst, Eigh.

449. Dohna an Johann Casimir. 21.0ktbr

Lehnt die ihm von J. C. für den Fall von dessen Abreiseangetragene Beförderung ab. 1 Will sich nicht auf diese Weiseunvermerkt in den Oberrat bringen lassen, in welchen einzutretener sich schon oft geweigert hat. "Was seine Privatsachen anlangt,

i Hiemit ist nicht die von Dohna in seiner Selbstbiogr. berichteteAbsicht J. C. gemeint, seinen Freund an Stelle des Grafen Joachimvon Ortenburg zum Vizedom in Amberg zu ernennen. Dohna musatevielmehr,quia me non potuit carere", den Statthalter in J. C. Fürsten-tum (Lautern) zur Uebernahme dieses Amts bestimmen (SchmidtS. 165). Eine eigh. Bemerkung D. zu dem obigen Sehr, sagt, es seietwas,nur in verbis" geändert am 21. Okt. 90. J. C. übergeben worden,der sich darauf willfährig erklärt und eine Instruktion verfertigenlassen. Diese Instruktion vom 25. Okt. (Mb. 91/11, Or.) verpflichtetenun aber D. vor allem dazu, als Statthalter J. C. täglich vor und nachMittag Kanzlei und Oberrat zu besuchen, die Umfrage zu halten unddas Schlussvotnm abzugeben. D., dessen Weigerung demnach dochnichts geholfen hatte, bemerkt in der Selbstbiogr. (S. 110), J. C. seiam 25. Okt. auf Bitten des Kf. Christian nach Dresden gezogen;ichwart zum unschuldigen stadhalter verordnet". Nach der Instr. sollteer dringende und wichtige Sachen J. C. nebst Bedenken nachschicken,besonders in den Amberger Sachen nichts ohne Anhörung des andernTeils und Kolbinger3 beschliessen, der gleichfalls beauftragt wurde J. C.wichtige Packete und Briefe nachzuschicken. Gegenüber einer etwaigenBedrohung der Pfalz sollte D. das Nötige, aber wenn irgend möglichohne Kosten vorkehren. Vgl. die Urkunde eines, zwischen Kurpfalz,Pfalz-Lautern und Pfalz-Zweibrücken am 1. Nov. 1590 abgeschlossenenLandrettungsvergleichs, Me. XV. 4. No. 3075 (Or. mit den drei Siegeln,nicht unterzeichnet). Die sehr massig veranschlagte Bundeshülfe sollteübrigens bei genügendem Eingreifen der gleichzeitig anzurufendenKreishülfe eingestellt werden. Am Interessantesten ist die Verpflich-tung der Kontrahenten die Untertanen, soweit dies nicht geschehen,militärisch zu zu organisiren; sie sollen in Fähnlein eingeteilt undzum Aus8chuss möglichst junge Mannschaft und solche,die schonin zügen gewesen", genommen, die Waffen jährlich zweimal be-sichtigt und den Sommer hindurch jede Woche einmal, wie es in derKurpfalz bereits eingeführt ist, Uebungen abgehalten werden; ein Aus-schussfähnlein zu 300 Mann zählte 150 Schützen, 90 Spiesser, 34Hellebardierer mit Landsknechtharnischen und Sturmhauben, 6 Schlacht-schwerter, 9 Musketirer, 6 Aexte und Zimmerleute urd 6 mit Schaufelnund sollte ausserdem 4 Feldstücklein mit je 200 Kugeln haben. Vgl.Ritter, D. G. II, 217; 482. Ueber den Oberrat zu Heidelberg vgl.Ritter, Br. u. A. I, 55.