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3 (1903) 1587 - 1592
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441-442. 1590 399

erinnern und Versicherung des E. begehren. Dann bedürfte es keinerweiteren Besatzung oder Zitadellen. Sollen bei Beratung desMemorials dies anregen, ferner Rückerstattung der Legationskostendurch die fünf Kreise. Doch wegen dieses kölnischen Suchens vomHauptwerk nicht abzuweichen,

Mb. 414)77 f. 863. Or,

442. Erklärung der Gesandten der drei weltlichen 15.Oktbr.

Kurfürsten. Frankfurt

Die Gesandten der drei weltlichen Kff. erklären unter kurzerAusführung der während dieser Versammlung fortgesetzten Miss-handlung der Stände des westfälischen Kreises und nunmehr auchder sächsischen Lande, zumal durch spanische Befehlshaber, dadie Restitution nicht erreicht, den Beschwerden nicht vermöge derExekutionsordnung geholfen und das R. für die Zukunft nicht ge-nügend versichert worden sei, dürften sie nach dem Befehl ihrerHerren in keine Handlung, Schickung, Prorogation oder Abschiedwilligen, und bitten die Gesandten der geistlichen Kff. sie zu ent-schuldigen, dass sie den Sachen ferner nicht beiwohnen könnten,und diese ihre Anzeige gebührlich zu registriren; es geschehe nicht,um Trennung im kurf. Kollegium zu erregen, sondern nur zurErhaltung der Autorität von Kaiser und R. und wegen der höchstenGefahr der bedrängten R. Untertanen; wie auch die Gesandten derandern evangelischen Stände, weil die Beratung, derentwegenallein man erfordert worden, und die Exekutionshülfe zurückgesetztwerden, nicht länger beiwohnen wollen. 1

1 Am 14. Okt. hatte die entscheidende Beratung über die Reso-lution der kais. Kommissarien im Kff. Rat stattgefunden. Die Pfälzerbekämpften die Anwendung der pluralitas votorum auf so offenbareFälle, ferner die Anwendung des § der Exekutionsordnung:und soabermal" [§ 67 des R. Abschieds von 1555, wonach die Sache an denKaiser gebracht werden soll, falls die Deputirten und die Kommissaredie Kreishülfe für ungenügend halten], da es sich jetzt nicht um die10, sondsrn nur um 5 bis 7 Kreise handeln würde. Die ao. 82. bewilligteGeldhülfe würde dem westfälischen Kreis gar nichts nützen.Die-weil ganz hauptwevk, darumb mau alhie beisamen, stecken bliebe,wisten sie sich in einigen nebenpuncten nicht einzulassen." Sachsen:dem in der Resolution beklagten Verderben durch Handhabung derEx. Ordnung leicht abzuhelienund were offenbar, das sie reichsordnungfür sich haben und darumb pluralitas votorum nicht in acht zu nemen".Sind überrascht durch die Behauptung der Resolution, dass die Be-drängten selbst der wirklichen Hülfe nicht begehrt; da wäre ja sowohlder kölnische Kreistag als noch mehr der Dep. Tag überflüssig gewesen.Bleiben bei legibus publicis und hoffen nicht,das ir her mit einemabschied, so contra Ordnungen, solle belegt werden". Zuletzt erklärensie:und dieweil das werk nunmehr so zerschlagen, wisten sie sichin fernere handlung nicht einzulassen". Im gleichen Sinn äusserte sichBrandenburg. Mainz behauptete in seinem folgenden Votum (mitTrier und Köln für Verschiebung auf einen R. Tag), dassauch lastuumöglich, '20 kreis stark genug sein solten". Bei der 2. Umfragebeharrten die Weltlichen auf ihrer Meinung (Pfalz. Prot.). Vgl. PielerS. 136.