Druckschrift 
3 (1903) 1587 - 1592
Entstehung
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395
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Dieppe

434_435. 1590 395

Stände nicht auf die R. Abschiede, sondern auf audere ganz un-gewisse Mittel gehenl Sie lassen ihre Mitkff. an die für das R.,auch für die Erzstifter wie Köln und Trier gefährlichen Anschlägefremder Potentaten, an die Notwendigkeit festen Zusammenhaltensund an die Übeln Folgen erinnern, die sich für das Vertrauenjm Reich ergeben, wenn man mehr auf fremde ihren Vorteilsuchende Leute sieht als auf die eigenen Mitstände. Zu ge-schweigen davon, dass es unchristlich und geschworenen Pflichtenund Eiden zuwider ist, der mehr als türkischen und barbarischenBedrängniss der armen Leute zuzusehen. Ihre Herren besorgenferner, da man jetzt gegen den klaren Buchstaben der R. Ordnungin einem derart qualifizirten Fall auf die Stimmenmehrheit gehenwill, die Exekutionsordnung suspendirt und überhaupt in Fragegestellt zu sehen, was den Profanfrieden und die eilende Hülfeschliesslich völlig wertlos machen müsste. Der Anfang einer so schäd-lichen Trennung wäre für die Urheber unverantwortlich. Ihre Erinnerungtreuherzig gemeint; ihre Mitkff. mögen auf Verhütung alles Misstrauensund Verminderung eines solchen PräJudiciums wider den Profanfriedenbedacht sein. Im andern Fall wünschten sie Aufklärung darüber,me solche Sonderung zu verstehen, wessen man sich zu versehenund wie man künftig bei einander sitzen und bleiben wolle.Stehen die geistlichen Kff. von dem ab, was Verdacht erregt, undbleiben sie bei den R. Konstitutionen und geben den andern katho-lischen Ständen ein gutes Beispiel, so werden die weltlichen dasAeusserste zu Abwendung alles Unheils aufbieten.

Mb. 4HI77 f. 795.

10.

435. König Heinrich IV. an Meister und Rat zu 20.

Strassburg. Oktober

Dankt für die an Fresnes gelieferten 42 000 fl. sowie für dasDarlehen zum Besten der Stadt Metz 1 und schickt durch Fresnesseine Ratifikation und Versicherung.

Str. A. A. 1859. Cop. (deutsch.)

Herrn gelangen lassen, deren Geneigtheit zur Förderung von Friedenund Ruhe bekannt sei. Die Weltlichen wiederholten, es sei auf Befehlgeschehen und nur zur Erhaltung guten Vertrauens gemeint, und teiltenden Geistlichen, obwohl hiezu nicht ausdrücklich ermächtigt, Abschriftmit, mit der Bitte um Geheimhaltung (Prot.; die Räte an J. C, Frank-furt 8. Okt. pr. 10. Okt.). Ein Sehr. J. C, Heidelberg 10. Okt. (Or.ohne Unterschrift, pr. 11. Okt.) an seine Räte billigt vollkommen, „dasman einmal den deckel vom hafen getan"; sollten freilich die Geist-lichen auf ihren 11 Augen (s. o.) verharren, so wäre es vielleichtbesser, „man hette die holn abgehauen und were wider zue hausgezogen*; immerhin sollten sie etliche Tage auf Erklärung der Geist-lichen und der Kommissare warten, falls es aber den Geistlichen mit derHülfe kein Ernst, bei Sachsen und Brandenburg anfragen, ob sie mit andernEvangelischen trotzdem zur Hülfe geneigt seien, und, falls die Rätehierüber nicht instruirt, unverzügliche Aufklärung über die Absichtihrer Herren veranlassen.

1 Nach einem Sehr. Schombergs an Hochielder, Frankfurt 3. Nov.,10000 fl. Langwierige Auseinandersetzungen über ein Darlehen derStadt, von 20000 fl. an Sancy vom Nov. 1589, in das auch Graf Fried-rich von Würtemberg verwickelt war und das für den Genfer Kriegverwendet werden sollte, Str. a. a. O.