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3 (1903) 1587 - 1592
Entstehung
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283
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298. 1590 283

ihm mit der kreishulf beistand gesohee, wohl zehenmal ufgefressen (Februar)werden kont, das man sich vergleichen und ein namhafte summa Plaueneelts ein jeder herr nach seinem vermögen zusam schiessen undsolche eintweder in ein oder zwo evangelische reichsstatt oder andernort, dessen man sich mit einander zu vereinigen hett, deponirnund bis zum notfal bei einander sparen solt; dem dan anitz, eheman von einander schied, ein anfang machen und sich eins richtigenvergleichen solten.

2) Das ein jeder herr sich mit reuter- und landsknechts ober-sten, auch rittmeistern, haubt- und bevelchsleuten gefast machte,dieselbe mit diensten und embtern versehe und also von solchemdienstgelt an der hand behielte, damit man sie in notfellen gebrauchenkont und nicht not tet, das man sonderbare kriegsleut von demzusamengeschossnem gelt zu dieser verstendnuss jarlichs zu underhalten.

3) Solt auch nicht undienstlich sein, das ein jeder herr seinlandvolk musterte, ein ausschuss daraus machte, denselben in gewissefendlin und jedes fendlin in die wehren, wie in margine verzeichnet*abgeteilt hett.

4) So weren die lehenleut und landsassen zu vermahnen, sichmit irer anzahl pferden, rustung und wehren gefast zu halten, damitsie uf ervolgte manung in anzug zu pringen; wie man den reisigendienern gleichergestalt zu bevehlen hett.

5) Da dan einer unter den stenden betrangt, feindlich überzogenoder sunst angefochten werden solt (das doch gott gnediglichverhueten wolt) und des andern hulf bedorft, das alsdan der gemantedem betrangten eintweder in der person selbst zuziehen oder ufssterkest schicken solt; und hett man sich zu vergleichen, uf wessenkosten der zuzug gescheen oder obs aus der contribution zu nehmensein solt.

6) Das sich keiner von dem andern umb einigerlei Ursachenwillen trennen, viel weniger wieder den andern verhetzen lassensolt, sonder da etwas ungleiches furfiel, solches durch schiedlicheund guetliche mittel ufzuheben und zu vergleichen und solchesdurch zwen, drei oder vier, die in dieser verstendnuss begriffen.

7) ** Insonderheit aber das alle ding in publicis negociis communi-cato consilio gehandelt und in wichtigen sachen, als bewilligungeins reichstags, wehlung eins romischen konigs, in betrachtungdes schweren aids, so die churfnrsten praestirn muesten, und wasdergleichen mehr sein mocht, einer ohne den andern nichts geschlossenhett."

Mb. D3|7 f. 1 f. Cono. (Pelen).

* Am Rand:Doppelsolder 80; kurze wehren 40; schlacht-schwerter 6; musketirer 15; hakenßchutzen 150; axter oderzimerleut 6; summa 300 weniger 1 person. No. schanzgreber".

** Am Rand:Dieser punct muest allein unter den drei churf.heusern abgeredt werden, dan es für die andere f. heuser nicht gehörig".