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und ewige wolfart verleihen und mitteilen. Und ich bin und bleibdein getreuer vater, weil ich lebe, tue dich nochmals in den schutsdes getreuen gottes bevelen.
Datum Mospach den 7. februarii anno 1590.
Dein treuherziger und gnediger vater weil ich lebe J. Casimir etc.*' 1
Zerbst. Eigh.
J4. 297. Gutachten der kursächsischen Räte.'
Februar
(Ueber den Entwurf eines Bündnisses der ev. R. Stände.)
„Uf gnedigst erfolgten bevelich des churf. zu Sachsen . . wirdbei dem gnedigst ubergebenen schriftlichen concept nachfolgendes,idoch nicht anders als zu S. Ch. Gn. gnedigstem hochverstendigemfernerm nachdenken, untertenigst wolmeiniglich erinnert." 1) Wenndie Kff. und Fürsten des ganzen Werks einig sind, sollte einer vonden Kff. dem Kaiser persönlich Bericht erstatten; vielleicht siehtsich der Kaiser dann sogar veranlasst, für seine Erblande denBeitritt zu begehren, worin man ihm auch willfahren könnte. Miu-
1 Ein Sehr. J. C. an Sachsen, Bamberg 12. Februar, meldet, er seiam 7. zu Hause aufgehrochen, wolle morgen hier ruhen und am 18.in Plauen sein (Dr. 10735, Or.). Am 6. Febr. wünscht L. Georg J. C.Glück zur Reise und verspricht mit den pfälzischen Räten gute Korre-spondenz zu halten und im Notfall zu helfen (Darmstadt, Famil. Nachr.Conv. 13, Cop.). Am 17. Febr. antwortet J. C. seiner Tochter aus Hofauf ihr Sehr, vom 10., er freue sich, dass sie an den Messern Ver-gnügen habe und seiner Lehre nachkommen wolle, „damit du dadurchein getreuer vater behalten werdest" (!); dass sie die Grüsse ausge-richtet, habe er aus den Sehr. Friedrichs uDd Christinas erfahren; „wendein bruder Fritz eins mals mit dir essen wurd, so wollestu ime einsvon meinet wegen bringen" (Zerbst, eigh.) Kolbinger schreibt am 29.Januar an Philipp Camerarius über Wolfgang Zündelin, der damalseinem Ruf Kursachens folgend aus Venedig nach Deutschland heim-kehrte : „Scio illum haud aegre ad nos advolaturum, at quaedam ipsiinterea innotuisse arbitror, quae ipsum a proposito avertent, ut proeuldubio ex ipso intelliges. Mihi itaque omnis spes adempta videtur illumvidendi. Nam etsi summus quidam vir me eo accersiverit, quo Zinde-linum nostrum fortassis offendere possem, tarnen quaedam maximi mo-menti negocia prineipis, quae absente eo aliis committi nee debent nee pos-aunt, invitum me retrahunt" (Berl. Sammlung Meusebacb, eigh.). Diese An-deutungen beziehen sich wohl auf die Heidelberger Familientragödie,in der ja K. von Anfang an völlig ins Geheimniss gezogen erscheint.Am 23. Febr. bedauert dann Kolbinger wiederholt, dass er seinenHerrn nicht habe begleiten können, „negoeiis . . ipsius Cels., qui-bus merito omnia postpono, retentus"; seine bitteren Aeusserungen überdie Ablehnung der englischen Vorschläge bei den englischen Fürsten„uno excepto" und über den „incurabilem letargum" Deutschlands lassendarauf schliessen, dass er nicht eingeweiht war (Berlin, SammlungMeusebacb. eigh.).
2 Das Schriftstück, das diesem für die Verhandlungen zu Plauenabgegebenen Gutachten zu Grunde liegt, ist mir nicht bekannt. Diewichtigsten Vorschläge des Gutachtens (Beiziehung des Kaisers, dergeistlichen Fürsten, Würtembergs (u. s. w.) fanden jeden jedenfalls inPlauen keine Berücksichtigung. Vgl. Ritter, Br. u, A. I, 32; D. G.II, 47.