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3 (1903) 1587 - 1592
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277
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294. 1590 277

weren," woraus zu entnehmen, wie man nach Ableben der beiden (Februar)Herzoge deren Erben und Lebensherren behandeln wird.

Die kaiserl. Massnahmen, nur durch eine R. Konstitution dendeutschen Fürsten die Freiheit der Werbungen,so man einefreebeit zu nennen pfleget", zu entziehen, aus den Propositionenauf vielen Reichstagen u. a. Sehr, zu ersehen, zielen nur dahin,dem Papst und Spanien zu helfen und ihre und der Liga Gegnerendlich auszutilgen. Vgl. die neuliche Werbung des K. von Frank-reich, dem der Kaiser bisher weder Patente noch klaren Bescheiderteilt hat,soviel man vernimmt". Der Kaiser hätte hierüberKollegialgutachten der Kff. einfordern müssen. 1

Alles kommt daher, dass der Kaiser nicht nur Spanien scheut,sondern auch bei seiner unnötigen Konfirmation durch den Papstzwar nicht obedientiarn, aber doch obsequium eidlich gelobt hat.Gegenüber etwaiger Säumniss werden durch den Nuntius am Kaiser-hof, der aller Papisten Sache treibt und unlängst die Strassburg-ische sich wohl hat angelegen sein lassen, die Mittel gebraucht,,j ass der Kaiser auch gegen seinen Willen des Papstes Excommu-nikatio nen exequiren muss. Die ev. R. Stände sollen durch dasvon ihnen selbst erwählte Oberhaupt des obersten und freiesten R.in der Christenheit der päpstlichen Tyrannei unterworfen werden,die doch von geringeren Königreichen wie England, Schottland,Dänemark längst abgeschafft ist. Es wird einmal dazu kommen,dass ein römischer Papst wie den K. von Frankreich auch diedeutschen ev. Kff. und Fürsten in sperie exkommunizirt und ihreZurückbringung den päpstischen Ständen befiehlt; am Gehorsamwird es nicht fehlen, da der Papst seine Anhänger von ihrem Eidgegen die ev. Stände leicht absolviren kann und Spanien u. a.sich gern zur Zergliederung des R. werden gebrauchen lassen. AllerSchaden, Leid und Verkleinerung des R. kommt seit Menschen-gedenken vom Papst, Spanien und Oesterreicb, das auch, wie zuandern Zeiten angezeigt, sein Gebiet auf Kosten des R. verstärktund den burgundischen Vertrag nicht eingehalten hat, währendman sie wegen ihrer Exemptionen von den von ihnen selbst be-schlossenen R. Konstitutionen fast an keinem Ort zu Recht bringenkann, auch Kaiser und Stände ihnen immer konniviren und derKaiserhof sie ermutigt, obwohl man es nicht mit dem K. vonSpanien, sondern nur mit dem Herzog von Brabant oder Burguudzu tun hat; die Päpstischen freilich rühmen ihn offenals ihrenschultheissen und handhaber".

Andere Ursachen des Misstrauens zwischen den R. Ständen undBeschwerungen des R.: die Herauslockung des lothringischen Kriegs-volks durch den B. von Strassburg auf Rat der Liga, die polnischenWirren,was sich derwegen in der Moscau und sonst gegen den Tarternerhoben", Prozess und Mandat gegen die Stadt Aachen am Kaiserhof,das nach Bericht aus Kölnerst in diesem monat februario dieses 90 tettjahres durch einen kais. herolt insinuirt worden sein soll," 2 allessammt den spanischen Edikten und Suspension der Konkordate

1 Vgl. No. 274 Ä. 1.

2 Vgl. hinzu Ehses I. 2, 434; 443 ff; der Herold erschien am 30.Jan./lO. Febr. vor dem Aachener Rat.