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(Februar) £. Cr. sparen. Dem K. G. soll aber billig seine Autorität bleibenund die Hofräte hätten mit den vor sie gehörigen Sachen, z. B, denSessionsstreitigkeiten unter den Reichsstäuden, genug zu tun. 1
Jeder Stand weiss, wie es mit der Verweigerung der Erteilun"der Regalien an geistliche Stände ohne päpstliche Konfirmationmit erhöhten Taxen und Nebenrechnungen, mit Verstärkung derKlauseln in der Konfirmation (besonders wegen Befreiung vomRottweilischen Hofgericht) bei Hof zugeht, sehr der kais. Kapitu-lation entgegen; vgl. die neuen Zollprivilegien ohne Vorwissen derKff., deren ao. 77 zu Frankfurt geltend gemachte Bedenken unbe-rücksichtigt blieben. "Wiederverleihung heimgefallener Lehen ohneWissen der Kff., Verkauf von Lehenschafteu, Erteilung von Expek-tanzen. Eindrängen kais. Kommissare auf den Konventen undKollegialtagen der Kff. Zusammenkünfte ev. Fürsten möchte mauam liebsten für unrecht und verboten ansehen, wie man es denStädten verbieten wollte, damit die ev. Stände um so mehr getreuutund Misstrauen unter ihnen gepflanzt werde. Dagegen halten diepäpstischen Stände neben der ständigen Korrespondenz, die ihreJesuiter durch die ganze Christenheit mit einander haben, offenund ungehindert ihre Konvente „und uf negstscheinende ostern zuMünchen in. starker anzabl wiederumb zusammenzukommen albereitausgeschrieben und nichts desto weniger den ev. chur- und fursteumit glatten worten und freundliehen schreiben die äugen verkleibenwollen, wie von Coblenz aus geschehen, da man auch andersgehandelt und anders geschrieben hat, so uf den notfall zu beweisen".'Gute Bedenken in R. Sachen werden verachtet, besonderswenn sie dem Papst, Spanien oder Haus Oesterreich zuwiderlaufen;auf R. Tagen nimmt man dergleichen Aeusserungeu von Ständenund Gesandten übel und fährt denen, die es getreulich gemeint, alsungehorsamen und unruhigen Leuten übers Maul, 3 ) wodurch manden Ständen die libertas votorum abzustricken unterstanden; wasdem Papst, Spanien und Oesterreich in votis „hoveliert", wirdandern vorgezogen, auch wohl mit Zöllen und starken ExpectaDtienals Graf- und Herrschaften begabt; darf schier nichts geredet werden,„das mit Spanien nicht dran ist, damit man ihnen ja nicht offen-dire noch umb die hoffnung der succession komme*)." Vergl.das Unterbleiben der von den sechs Kurff. geforderten Kautionsfor-derung an Alba und die Gutheissung alles spanischen Mutwillensgegen den westfälischen Kreis und das Erzstift Köln am Kaiserhof,als Defension gegen die Aufnahme der niederländischen Christen,obwohl seit 20 Jahren R. und Kreistage um Abschaffung dieserLandfriedensbrüche gebeten haben. Noch heute hausen die Spanierin Jülich, „als ob sie derenden erbberrn und selbst obrigkeit
1 Vgl. über die fortan ständigen Angriffe der Pfälzer auf die mitdem E. K. G. konkurrirende Gerichtsbarkeit des Hofrats Ritter II,48 f; 119; 156; 166; für die spätere Behandlung dieser KontroversePfeffinger IV, 6 § 23 (3. 585); 7 § 21 (S. 642).
2 Vgl. II. 366; 372; Gott. Gel. Anz. 1897 S. 316.
3 Vgl. I. 396; III. 151.
i Gemeint ist die Succession in Spanien oder mindestens in denNiederlanden, vgl. Zöchbaur, Rudolf II, I, 12; 35; 40.