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eine schreiben, darinnen der zusamenkunft erwehnt (dan ihrer sonstmehr einkommen) etwa Brandenburg oder etlichen E. Ch. Gn. dinernweisen wellen (welches aber allein bei E. Ch. Gn. gnedigstem gefallenstehet und bei mir wol bedenken hat)", Hess er es hier abschreibenund schickt Chr. das Or.
Dr. 9304. Cono. (Krell).
(Februar) 294. Kurpfälzische Zusammenstellung von
Beschwerden der Evangelischen. 1
Was nun viele Jahre her im heil, römischen Reich für Be-schwerden in Religions und politischen Sachen vorgegangen unddurch was gefährliche Praktiken sie verursacht, weshalb öftersgeklagt, erinnert und angehalten worden, ist allgemeinen und be-sonders jedem, der nur etwas von R. Sachen weiss, offenbar undbekannt; ebenso, wie vergeblich alle solche Erinnerungen gewesenund die Beschwerden immer noch gewachsen sind. Wird doch heutegeredet und gedruckt, dass K. Ferdinand nicht befugt gewesen seiden Rel. Frieden ohne Bewilligung des Papstes aufzurichten, gemässder unfehlbaren Maxima der Jesuiter in ihren Predigten und Schulen.Ebenso wird gedruckt und auch im R. Rat heraus gesagt, der Rel.Friede sei nur ein Interim und Toleranz bis zur Vollendung desKonzils gewesen, seither aber zu Ende und nicht mehr verbindlichfür die katholischen Stände, denen er wie schon der PassauerVertrag mit Gewalt abgedrungen worden sei; sie verbergen auchnicht, dass sie eine Gelegenheit den Frieden gewaltsam aufzuhebenbenützen würden; vgl. die Gemälde, worauf sie den Kampf derMitglieder der Liga sancta gegen wilde Tiere „den kindern vor-stellen und uf den evangelischen stenden das wapen, wie man sagt,meisterlich und nach allem ihrem mutwillen visiren." 2 Auch etlichepäpstische Stände, die lieber den Frieden halten wollten, habenkeine Ruhe vor ihren Konf. Verwandten, besonders vor den Jesuiternoder den nuntiis (die man im R. so wenig dulden sollte wie inandern Königreichen), sondern werden dahin gebracht den Rel. Fr.gefährlich zu durchlöchern. Vgl. die Art und Weise der Vertreibungihrer ev. Untertanen anstatt des freiwilligen Auszugs sowie die
Sehr. J. C. von 22. Januar mit dem Hinweis auf die gegenseitigenVerpflichtungen der Stände beider Religionen im R. und lehnt eineZusammenkunft aller ev. Fürsten zumal unter Teilnahme englischerAbgesandten als die Gegner herausfordernd und für den K. von Frank-reich eher schädlich ah (Dr. 7280). Das zweite, die Antwort auf zweiSehr. J. C, am 24. „dises" erhalten (!), läsat es wegen der Kapitularen,des lothringischen Einfalls und der Zusammenkunft der Fürsten A. C,bei dem J. C. bereits eröffneten Bedenken des Kf. bewenden, bemerkt,dass die Cop. des ansbachischen Sehr, an Würtemberg dem Sehr. J. C.nicht beigelegen habe, und schliesst mit der Erklärung, der Kf. wollewegen der weder der Feder noch jedem Rat anzuvertrauenden Prak-tiken im R. am 18. Febr. in Plauen eintreffen, um sich mit J. C. überdiese u. a. gemeine Sachen zu unterreden.
1 Die Datirung ergibt sich aus dem Schriftstück selbst (vgl. S. 277).Vgl. No. 192.
2 Vgl. II. 352; 399; 413.