Druckschrift 
3 (1903) 1587 - 1592
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238
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20. Die Interzession beim Kölner Rat für die dortigen Rel. Verwandten,Oktober die man unter dem Vorwand politischen Ungehorsams verjagenmöchte, wird auch von L. Wilhelm gebilligt. 1 Er will auch keines-wegs die Sachen beim Kaiser durch Unbescheidenheit verderben;allein wollen die ding dennocht also gehandlet sein, damit man zuspuren, das es uns ein rechtschaffener ernst ist; und wie wir mitE. LL., das sich ein schwerer stein nicht uf einmal walzen lesteinig seind, also halten wir auch darvon, wann man den schwerenstein, der je lenger je grosser und lästiger wurd, nicht änderst dannein zeit hero beschehen mit manns henden angreifen solte, er werdewohl an seinem ort und also forthen uns am weg liegen bleiben".Wären die Fürsten zu Anfang der Wiederbringung des Evangeliumsso leis und subtil wie jetzt gegangen, so hätte man die Sachennicht so weit gebracht. Wenn ein jeder das Seine bei allgemeinerNotdurft verrichtet, so heisst das nicht den höheren Ständen vor-greifen.

Während sie die bewusste Verehrung nochmals für notwendigerachten, muss er, in Anbetracht des verweislichen und dem Her-kommen widersprechenden Eingangs sowie der Unlust der hieraussen gesessenen Stände, seine Ablehnung wiederholen. Gibt zubedenken,wann unser gegenteil die Papisten, denen es ohne dasgleich gilt, durch was mittel er zu seinem intent gelangen mögen,gewahr werden solten, das man es dieserseits auf Schenkungenund Verehrungen setzen will, ob es ihnen schwer sein wurd, unsmit vil tausenden weit zu überbieten und durch uberheufung her-unter zu stechen".

Auf ihre Bitte, den Erzb. Gebhard zur Aufgabe seiner Strass-burger Residenz zu veranlassen, erklärt er, er habe von der imvorigen Sommer vollzogenen Uebersiedlung erst gehört, als G. in

Kreis sei mit dem niedersächsischen einigdie freistellung von I. Jlt.herausser zu tringen", doch werde es ihnen hoffentlich zu Wasser werden,Ma. 38/20 f. 275). Ueber den weiteren Lüneburger Beschluss in Pragmit Bestechung zu wirken vgl. Meister S. 3431 Am 12. Sept. fordertJ. C. den Strassburger Rat auf, sich nach dem Beispiel des niedersächs.Kreises an der Schickung zu beteiligen (Str. AA. 839, Or.).

1 Am 12. Sept. fordert J. C. den Strassburger Rat (s. o.) und denM. Georg Friedrich auf, die Beschwerden der Evangelischen zu Kölnin die Werbung beim Kaiser aufzunehmen, ferner den Kölner Rat unddas R. K. G. zu beschicken, jenen mit Sperrung der Hantirung unddes Geleits, diesem mit Sperrung der ev. Beitrüge zu bedrohen. Nebender Supplikation der Kölner Evangelischen teilt er auch Zeitung vonL.Wilhelm mit, wonach etliche vornehme Personen zu Köln die Unter-werfung der Stadt unter das Haus Burgund durch Vertreibung der ev.Bürger vorbereiten wollten;es soll auch dieses nicht allein mit derstatCöln, sondern auch andern höhern fürgehen" (Str. a. a. 0., Nürnb. Suppl.J. VII. Cop.). M. Georg Friedrich gab wegen der ev. Kölner seinenAbgeordneten nach Prag entsprechende Weisung, lehnte aber die Be-schickung des Kölner Rats und des K. G. ab, falls nicht die ev. Fürstenhierin gemeinsam vorgingen (Nürnb. Conc,), Vgl. Meister S. 341