Druckschrift 
3 (1903) 1587 - 1592
Entstehung
Seite
207
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221—222. 1589 207

R. Ordnungen zugesichert sein. Antwort auf ein eventuelles kais.Sehr, vereinbart; sonst geheim zu halten, Anfragen andrer Fürstendahin zu beantworten, man solle den K. nicht lassen, nach Gelegen-heit vertraulicher und mündlicher Bericht, aber ohne Nennung des Kf. 1

Dr. 9305, I. f. 181 ff. Or.

222. Johann Casimir an Heinrich Julius von Braun-22. Juni

schweig. Heidel-

berg

Etliche deutsche Eeiter bei den Ligisten in Frankreich sollengeäussert haben, wenn H. J. Vater noch gelebt, wäre ihnen derFortzug nicht gestattet worden. H. J. kennt aber so gut wie derVater die Absichten der Liga, die ja neuerdings vom Papst in er-weiterter Gestalt aufgenommen worden ist. 2

Mb. 114/1 f. 200. Conc.

1 Vgl. Kitter I. 12. L. W. nahm Baradat und „mons r Volmar"nach Langensalza mit (B. an Pf. Johann, Kassel 15. Juni, Ma. 545/5).Noch einmal liess Kf. Christian dem L. W. die früher (No. 212) vor-gebrachten und wiederholt zusammengestellten (S. 200 A. 1.) Argumenteund Gegenargumente vortragen (Prot. Dr. 8U86). Hervorzuheben istdie Forderung, die zu fassenden Beschlüsse sollten niemandem zu-geschrieben, sondern, wo es nötig, mündlich mitgeteilt werden; nachAnsicht des Kf. könnten sich Pfalz, der Administrator, Braunschweig,M. Georg Friedrich und Würtemberg „auch zusamentun und mit ein-ander vergleichen". — J. 0. wundert sich in seinem Sehr, an Pf. Johannvom 30. Juni, dass er auf sein Sehr, vom 14. Juni von L. W. keine Antworterhalten habe. Ein Sehr. L. W. vom 26. Juni, das am 6. Juli in Heidel-berg eintraf, versprach mündlichen Bericht, da diese Dinge der Federnicht zu vertrauen. Am 3. Juli wiederholt W. diese Zusage, mit demganz vertraulichen Zusatz, Sachsen habe das Darlehen bewilligt, essolle aber nicht kraft eines Bündnisses, sondern nur aus gutem Willenund Mitleid „et quasi aus jegenptiieht" geschehen; Brandenburg undMagdeburg würden auch das Ihrige tun; die Pfalzgrafen, Braunschweigund Würtemberg sollten sich auch beteiligen (pr. 12. Juli). Branden-burg antwortete aber auf eine Werbung Christians von Anhalt nachwie vor unbedingt ablehnend (Anhalt an Sachsen, Köln an der Spree7. Juli, Dr. 9305, eigh.). — Zu beachten ist, dass die von Sachsen nochin dem Vortrag an L. W. festgehaltene Forderung der Verpfändungvon Metz im Abschied aufgegeben ist. — Vgl. den späteren BerichtKrells (1597) über die Werbung Baradat's und den Tag zu Langensalzain der Sammlung vermischter Nachrichte.n zur sächs.Gesch. IV (1770), 149 ff.

2 Über die anfängliche Fortsetzung der Politik des Vaters durchHeinrich Julius vgl. Kitt er, a. a. ü. 42. Dass der jungeHerzog nach dem Tod des Vaters einen Boten mit Sehr, ap Parmaabfertigte, berichtet am 15. und 19. Juni Graf Hermann von Mander-scheid dem Pf. Reichard (Mb. 96/9;. Kursachsen liess H. J. nicht nurvor den Hetzereien seiner Theologen, sondern auch vor den vielenIrrungen mit den Nachbarn warnen, in die sieh Herzog Julius ver-wickelt hatte (Relation Paull's über seine Werbung, Braunschweig26, Juni, Dr. 7263); am 7. Aug. schreibt Pauli an Camerarius: „Noncredis, quanta in illis locis morte Juliana facta sit mutatio, quae utinambono reipublicae cedat!" (Bm. Coli. cam. XXIV). Frangipani, der aufden Regierungswechsel ungegründete Hoffmingen zu Gunsten des