Druckschrift 
3 (1903) 1587 - 1592
Entstehung
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151
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154156. 1587 151

Zu beschweren, daz mir Sax abgeschlagen zu werben etc. zumeiner defension.

Anforderung wegen [bei] Sax, 1 daz S. L. sich wolten nebenchurf. Brandenburg under handln."

Heidelberg, Univ. Bibl. Ood. Pal. Germ, 768 f. 13 15. Eign.

155. Zeitung aus Köln. 2 5. Mai

KölnGnedigster herr!" MöchteE. F. Gn." nichts Ungegründetesmelden; sieht aber hier mit Augen, wie mit diesen spanischenvergaderungen" nicht nur Bonn oder das Erzstift Köln, sondernDeutschland gemeint ist. Hört von glaubhaften Leuten, etlichevornehme Leute (von denen sie es empfangen) hätten mit ihrenAugen zu Lüttich ein eigli. Sehr. Parmas gesehen, woraus hervor-gehe, dass er sich mit Baiern dahin verglichen, dass der Königoder seine Verordneten allein für sich Bonn einnehmen und dasganze Erzstift dem König für immer impatroniren sollen, gegen eindem Kf. zu zahlendes Jahrgeld. Dafür spricht auch Folgendes.Die Königlichen haben in etlichen Flecken und Dörfern des Unter-stifts bereits die Huldigung im Namen des K, gefordert. DieUntertanen erbaten Bedenkzeit und wandten sich nach Neuss, woihnen Stör erklärte, er stelle ihnen heim, was sie tun wollten; erwürde, falls jemand von des K. wegen die Huldigung von ihm undder Stadt Neuss forderte, sie leisten; sein Nachbar zu Kaiserswertsei wie er glaube gleichen Sinns. Der Kf. habe etliche Wallonenbeurlaubt, mit der Aeusserung, er bedürfe keiner Kriegsleute, daParma stark genug sein werde das Stift zu bezwingen.....

Ma. 545/4 f. 415. Cop.

156. Johann Casimir an Bürgermeister und Rat zu 14» Mai

Köln. Heidel-

Weitere Beschwerungen ihrer ev. Mitbürger der Religion wegenkönnten Trennung unter der Bürgerschaft veranlassen und denenGelegenheit geben,so euch ohne das gern ans leder weren." Ineiner Stadt hat das im Rel. Fr. gewährte Recht nicht der Magistratallein, wie andere geborne und vererbte Obrigkeiten, sondern dieganze Kommune und Bürgerschaft,von und aus welchen der ratund magistrat gezogen wurdet", als ein Stand des Reichs. Obwohlalso die Bürger die Religion ihrer Stadt ändern können, sollte mandoch eine Minderheit hierin nicht zwingen,dieweil doch gleichüber seines gleichen keinen gewalt bette". Köln würde sich sonstdie Gunst der ev. Stände entziehen, die die Stadt gegen ihre poli-tischen Gegner vertreten haben. 8

Köln, Kel. Akten 158089, f. 20. Cop.

berg

i Vgl. No. 130.

2 Vgl. No. 129; 153; über die diesem Gerücht zu Grund liegendenTatsachen Gott. Gel. Anz. 1900 S. 533 f. (nach den DepeschenFran-gipani's bei Ehsea, N. B. I. 2).

3 Vgl. No. 140. Kurz vorher hatte der Kaiser, Baiern und Erzh.Ferdinand den Hat zur Standhaftigkeit in Sachen der Religion ermahnt