413-414. 1586 341
Man stellte ihnen zu: 4 Exemplare der Proposition, das kais. 23. JanuarSehr, an das K. Gericht betr. Aachen, das päpstliche Sehr, an denKaiser.
Mb. 1(3/3 Prot.
1) Beim Punkt des niederländischen Kriegswesens wie bei dem derGewerbe erklärten Sachsen und Brandenburg nicht instruirt zu sein(29. Januar). Nach Entfernung von Braunschweig, Pommern und Nürn-berg blieben die Kurfürstlichen allein und die Sachsen erklärten, „dassie und Brandenb. vorhin allein conferirt, sei nit gescheen, sie P. ab-Bcliliessen wolten; wissen sich zu erindern, da religinnssachen tractirt,das P. direction geburt, und mit andern stenden man beratschlagen undconferirn konde"; hier aber seien andere Punkte mitproponirt, die im R.Rat vorlaufen würden; es gebühre sich nicht, „sich da also gegen den-selben zu erkleren". Im Verlauf der folgenden Beratung erklärten diepfälzer, P. sei es nicht um die 2 Monate zu tun, sondern darum, dassman hiedurch in den Handel komme, statt die Parteien in Güte zu ver-gleichen. Sachsen und Brandenburg meinten, die 2 Monate Beien auf demR. Tag geschlossen und man könne davon nicht abweichen. „Spaniensei dannocht ein stand des reichs, ob er schon nicht tue, was er tun sol.Das man Spanien wol zumutten, di religion zuzelassen,da es doch kein stand hieaussen tue."
414. Kaiserliche Proposition auf dem Rei chsdepu- 24 Januar
tationstag. 1 ) Worms
Bisherige Hindernisse des zu Augsburg beschlossenen Dep.Tags. Neben den dort angeregten Artikeln drängten zum Aus-schreiben des Tags noch andere hochbeschwerliche Handlungen: dieEinnahme von Neuss, die Verheerungen in Münster und Jülichsowie in Ostfriesland, endlich allerhand ausländische hochgefähr-liche Praktiken im heil. Reich mit verbotenen Bestallungen, Wer-bungen, Aus- und Durchzügen deutschen Kriegsvolks, Annehmungfremder Händel und vorsätzlicher Betrübung gemeinen friedlichenWesens.
1) Justiz; 2) Moderation und Ergänzung der Matrikel;3) Münzedikt; 4) Gravamina des niederländisch-westfälischen Kreises ; 2 )Ostfriesland und Emden; 5) französischer Krieg und Werbungenund Praktiken beider Parteien im Reich; die, welche für dieselbenVolk werben und zuführen, tun dies ohne Begrüssung des Kaiserssowie ohne Erlangung kais. Patente, ohne welche die Caution beimDurchzug, die überdies auch nicht einmal immer gegeben wird, garnicht Statt hat. Man muss sich in den Kreisen und auf denGrenzen zeitig gefasst machen für den Fall einer unversehens ent-stehenden inneren Unruhe, eines Ausfalls der kriegenden Parteienoder des Abzugs des versammelten Kriegsvolks, um ohne langesBeraten sofort der Gefahr, wo sie sich ereignet, mit Ernst begegnenzu können.
Mb. 114/3 Cop.
1) Ausgeschrieben von Mainz (an J. 0., Aschaffenburg, ebd. Or.) am2./12. Okt. 1585. TJeber die kais. Commissare vgl. Häberlin XIV, 387.