Druckschrift 
2 (1884) 1582 - 1586
Entstehung
Seite
42
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42 J582 5354.

29. Dezbr. 53. Kurfürst August au den Kaiser.

Dresden

Auf das Sehr, des K. über die kölnische Sache. Die zu Augs-burg ergangenen Reden scheinen nach seitherigen Nachrichten nichtso gar ohne und grosse Zerrüttung im Reich zu besorgen. Der K.tut daher wohl und löblich, ein wachendes Auge darauf zu haben.Wollte gern das Beste raten, sieht aber nicht, dass der K. bessertun kann als er getan hat, nämlich Köln beschicken, worauf KölnsErklärung zu erwarten, damit man wisse, wohin es gemeint sei.Dann kann weiter bedacht werden, was zur Erhaltung gemeinerRuhe und Friedens zu tun sein möchte. 1 )

Wh. R-IIorrat Decisa 19. Eigh.

1) Dieses Sehr, gelangte durch falsche Adresse zuerst an Baiern, sodass es erst 27. Jan. an den Kaiserhof kam, während von demnach Wien geschickten Sehr, an Baiern gl. Datums das Or. dem Kf.zurückgestellt und eine Copie (Ma. 130/3 f. 29) an Baiern geschicktwurde.

31. Dezbr. 54. Johann Casimir an Dohna.

Kaisers-lautern (Das Bedenken wegen der Kirchen zu Köln. Das Ausschreiben. R.-Kammergericht. Kirchendiener und Amtleute.)

Auf D. Sehr, vom 25. Das Bedenken wegen der Kirchen zuKöln betreffend, lässt er es für diesmal bei des Erzb. Erbietenbleiben, wenn es nur bei der im 1. Artikel verkündigten Bruder-schaft bleibt. Es könnten sich aueb beide Teile wohl in derselbenKirche vertragen. Die Wahrheit wird trotz aller Bemühungen fürden Lutheranismus doch durchdringen, da ohnedies fast alle Evan-gelischen dort unten die Wahrheit amplektiren Auch das Conceptdes Ausschreibens mag einstweilen so bleiben; die Gegner werdenden Erzb. jedenfalls später nötigen sich weiter über den Rel.-Frie-den und die Juramente auszulassen. Die Cameralen sollen schonunter einander disputiren. Manche glauben, das Capitel werdebeim K.-Gericht gestützt auf den geistlichen Vorbehalt klagen undzur Privation der Kur sub poena prozediren.

D. soll dem Erzb., Witgenstein u a. Grafen raten, wegen derAnnahme von Geistlichen sich nach einer des Kirchenregimeutserfahrenen Person und nach politischen Räten der wahren Religionumzusehen,damit man nicht rips raps und colluviem asinorum etfeces hominum zu häuf bringe, die selbst mit einander hadern undzanken, ein ärgerlich leben füren, dardurch die religion mehr ge-hindert und geschmecht als befurdert und die leut zum Epicurismogefuret, der man auch darnach mit fuegen nicht woll ledig kannwerden und die herren ir lied singen und gefangene sein muessen."Der Erzb., der D. erklärt hat, das Concordienbuch nicht unter-schreiben zu wollen, soll sich desto mehr hüten, sich Concordieund Ubiquität per indirectum beibringen zu lassen, wie bei Kur-pfalz u. a. geschehen ist und geschieht. Auch bei den Amtleutenist auf die rechte Religion zu sehen............

Mb 93,6 f. 50 Or.