51-52. 1582 41
Heizogk Erich offeriret seine servitia. Er ist aber suspect. 27. Dezbr.De Alanconio vel Orangio nicht das geringste wort. Hessen sollsein quotam auch offeriret haben."
Mb. 93/5 f 426; 452. Or.
1) Am 26. Dez. schreibt Dohna an J. C. hierüber: „Die larva deschurftlrsten [Kf. Ludwig], Sax, Brandenburg, Wirtemberg ist dem guten48. [Gebhard] auch schon fürgezogen worden."
2) Am 31. Dez. berichtet Des Traos aus Köln an L. Wilhelm, diezu Bonn hätten die öffentliche Predigt begehrt, man habe anch letztenChristtag damit beginnen wollen, was aber der I [Pf. Johann?] nament-lich nach dem treuherzigen Hericht L. Wilhelms verhindert haben soll.Die Supplikationen der ,,reinen" evangelischen Religionsverwandten zuBonn an Pf. Johann 25 Dez. und an Kf. Gebhard 26. Dez. (Mb. 93/5f. 407: 415) unterlassen es die A. C. zu erwähnen.
3| Dieses sehr ausführliche „Christliche Bedenken" (ebd. f. 372 Cop.)schildert die Lage Gebhards in ihrer gnnzen Misslichkeit, betont dieSchickung der Stände A. C. auf den Capitels- und Landtag, erörtert dieAbstellung der Mängel in der bisherigen Regierung des Kf. und die Frei-stellung der Religion unter Bezugnahme auf die Kirchen- und Kanzlei-ordnung Pf. Wolfgangs, empfiehlt u. a. neben den R.-Ständen Frankreich,England, Schweden, Dänemaik, Polen, Alencon, Lothringen zu Freund zubehalten, ohne sich vom Reich abzusondern, Geld besonders bei den R.-Städten, aber auch bei Frankreich und England zu suchen, in Kriegs-sachen die Gr. Johann und Albrecht von Nassau zu consultiren; der Kf.selbst soll sich in Essen und Trinken und sonst vor Gift und besondersvor Italienern, Juder, fremden Bettlern u. dgl wohl vorsehen.
4) Am 27. Dez. schickt J. C. die ingrossirte Verschreibung Pf. Jo-hanns und Gr. Albrechts über 8000 von den 12000 fl. [vgl. no. 37] anDohnn, der die Verschreibung den beiden übergeben, das Geld so langin Händen behalten soll, bis er die Verschreibung [ausgefertigt] und die köl-nische Versicherung erhalten hat. Mb. 93/6 f. 32. Or. Am 31. Dez.verpfändet Gebhard für die 12000 fl. die Dörfer Zelting und Retlich ander Mosel, nötigenfalls seine sämmtliehen Erbgüter. Mb. 93'6f. 46. Cop.— L. Wilhelm, den Bremen um Unterstützung anging, sehreibt den30. Liez. an Des Traos, derselbe solle, nicht in W. Namen, die Einräu-mung der verpfändeten Hälfte von Kugelnberg, Marsperg und Volk-marschen an Hessen gegen die Pfandsumme von 9030 fl., ev. auch deranderen kölnischen Hälfte vorsehlagen. Marb Cop.
52- Johann Casimir an Dohna. 28. Dezbr.
Kaisers-Schickt 1) seine Corr. mit Gebhard und Pf. Johann. 2) Ein lautern.schriftliches Bedenken des bewussten Mannes über die kölnischeRef. Gerücht zu Speier, der Kf. habe zwei Städten „den Luthe-ranismum und papatum" freigestellt und erklärt, keine Calvinisten,Wiedertäufer u. s. w. dulden zu wollen. D. soll ad partem vorTrennung und Condenmationen warnen, Freistellung vermöge gött-licher Schrift und A. C, Kf. Hermanns Ref. als Muster empfehlen........3) Einige Exemplare der Protestation in causa Frei-stellung, zu spargieren. Will ein Traktätlein der bewusten Person
de matrimonio episcoporum et sacerdotum ausgehen lassen.....
Der Kf. soll an Kurpfalz schreiben.....
Mb. 93/6 f. 35- Or.