35-36. 1582 29
mirs Reden nicht, glauben kann. Herzog Erich 1 ) hat ihn hieher 4 Dezbr.erfordert und angezeigt, er wollte gern mit G-Freundschaft machen;„mich bedunkt, er sei nit gutt bairisch". Geht morgen nachWolfenbüttel. Graf Bernhard, 2 ) der beim L. und bei ihm war undhoffentlich in der Religion noch gerecht, sagte, die umliegendenStädte wollten Bonn entsetzen. 3 ) Wollte, G. wäre wieder in West-falen; den Rheinländern nicht zu trauen.....Gr. Bernhard klagt
sehr, „das E. L. der geistlichen güeter haben zuschlagen lassen,welches warlich bei den fursten allerlei ufsehens gibt". Land- undLehenstag zu halten; Zeit zu gewinnen. Kreistag bei Pfalz anzu-regen. Bruder Friedrich 4 ) begehrt eine Zusammenkunft mit ihm;hat sich vorläufig entschuldigt.
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1) Erich II von Brauuschweig-Calenberg, geb. 15 . . . ., f 8. Nov.1584, evangelisch erzogen, später katholisch und in kais., dann in spani-schen Diensten (als Rat und Reiteroberst mit 3000 Taler jährlich,Papiers de Granvelle VIII, 182 ff.); er hatte vor der Wahl Geb-hards kräftig für Herzog Ernst intercedirt (Lossen I, 568). Der aben-teuerliche Herr war Ende 1581 aus Italien zurückgekommen, wohin ersich um Ostern 1583 wieder begab.
2) Graf Bernhard von Waldeck, Kanonikus zu Köln und zu Strass-burg, der sich vor einigen Jahren um das Stift Münster bemüht hatte(Lossen 1, 600 ff.; 660) und 1585 B. von Osnabrück wurde (Rommel,Gesch. von Hessen V, 522), nahm damals eine etwas zweifelhafte Hal-lung ein und billigte nachmals die Wahl des Herzogs Ernst (Ennen V,109 f.). Eekbrecht von der Malaburg, L. Wilhelms Statthalter zu Cassel(Rommel V, 417), berichtet letzterem am 2. Jan. 1583 über ein Ge-spräch mit Waldeck, der erklärte, er habe aus seinem evangelischen Be-kenntniss den Mitcapitularen gegenüber nie ein Hehl gemacht, missbilligeaber die Anwendung von Gewalt gegen das Capitel und sei nicht dafür,jetzt gleich der Heirat zu gedenken, „wie auch er der graffe sich desennicht annehmen wollen"; übrigens seien Rhomberg und Tengen nichthart wider den Kf., Solma und Winnenberg sowie der Dompropst [Georgvon Sayn-Witgenstein] und der Priesterkanonikus Dr. Mitteldorff [Midden-dorp] für denselben (Marb. Or.).
3) Vgl. Isselt p 64.
4) Herzog Friedrich von Sachsen-Lauenburg, Domcapitular zu Köln1573 (Lossen I, 1981, Chorbischof 1574 (Ennen V, 55 A. 1), hatte beider Wahl Kf. Gebhards eine entscheidende Rolle zu dessen Gunsten undgegen Herzog Ernst gespielt. Jetzt .war er im Capitel der Hauptvertreter \ /einer möglichst entschiedenen Aktion gegen den Kf., aber keineswegs imbairischen, sondern in seinem eignen Interesse. Vgl. no. 12; 24.
36. Johann Casimir an Königin Elisabeth von England. 5. Dezbr.
Kaisers-Erinnert E. an ihre Ermahnung „sur le point de mon conge" lauternsie von allen sich ergebenden Mitteln zur Förderung der Religionzu benachrichtigen, wogegen sie ihren Beistand versprach. Ent-schluss des Erzb. von Köln, in seinem Stift vorerst nach Musterdes niederländischen Religionsfriedens beide Religionen zu gestatten.Bei den voraussichtlichen Gegenbemühungen des Papstes undSpaniens ersucht er E. um Abfertigung eines Gesandten an Erzb.und Capitel von Köln und an die Kff. 1 )
Mb. 93/5 f. 331. Cop.