im Reformationszeitalter sogar ohne schriftlichen Ausweisseines Pfarrers [46], die Pilgerfahrt antrat, ward exkommu-niziert, konnte aber Absolution durch den Guardian desZionsklosters im heiligen Lande erlangen. Frauen warenschon durch Bonifazius, später durch den Legaten Thomasvon der Beteiligung an Jerusalemfahrten abgemahnt wor-den [47], doch begegnen wir ihnen ; namentlich nieder-ländischen, häufig in Begleitung ihrer Männer, zuweilen so-gar in Mannskleidern [48], bis endlich der Papst Gregor XII.allen Frauen das Wallfahren über das Meer positiv ver-bot [49]. Manche derselben, namentlich Nonnen, mögen sichdafür durch sogenannte geistliche Pilgerfahrten entschädigthaben, doch kennen wir davon nur ein einziges Bei-spiel [50].
Aufser der Erlaubnis brauchten natürlich die Pilgerauch Geld, und obgleich sie den Befehl des Herrn an seineJünger, ohne Beutel und ohne Tasche in die Welt hinaus-zugehen, auf sich bezogen, auch mit Becht auf freundlicheAufnahme in Hospizen [51] und auf die Mildthätigkeit barm-herziger Seelen rechnen konnten, so hielten es ärmere dochfür geraten, sich entweder schon daheim oder in Venedigals Diener reicheren Herrn anzuschliefsen. Nur von wenigenwird uns berichtet, dafs sie sich vollständig mittellos aufden Weg machten und Fahr- wie Zehrgeld erbettelnmufsten [52]. Im 16. Jahrhundert kam es aber auf, dafsganze Gemeinden einen armen Pilgersmann mit Geld fürdie Fahrt ausrüsteten [53]; jedenfalls wurde ihm dann auchans Herz gelegt, am heiligen Grabe auch für die Wohlfahrtund das Glück seines Heimatortes und seines Vaterlandeszu beten. Hingegen brachten die Grafen und Fürstendurch Steuern [54] oder Anleihen [55] grofse Summen zu-sammen, um nicht nur auf dem Hinwege [56], sondern auchauf der Heimkehr mit ihrer Begleitung möglichst glänzendauftreten zu können; freilich so lange sie im heiligen Landewaren, wufsten sie eiD strenges Inkognito zu wahren, dasie sonst einen starken Tribut zahlen mufsten, ja sogar ihrepersönliche Freiheit verlieren konnten. Die gröfste Summe