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Deutsche Pilgerreisen nach dem Heiligen Lande
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fahrt anfangs aufgeben zu wollen, damit die Muselmännernicht durch die Abgaben und Steuern der Pilger bereichertwürden [34]; sie verbot jede Reise über Cypern hinausund ganz besonders allen Handelsverkehr mit denMuselmännern [35], aber weder die Sucht nach Gewinn,noch die Sehnsucht nach dem heiligen Lande liefsen sichverbieten oder zurückdrängen; schliefslich gab man ohnelanges Besinnen die Wallfahrt wieder frei, und schonzehn Jahre nach der Eroberung Accons beginnt derPilgerstrom wieder nach den geheiligten Stätten zu fiiefsen.Es fehlte zwar nicht an Stimmen, welche das heiligeLand, wie in den letzten Zeiten der christlichen Herr-schaft, als Sammelpunkt des Auswurfs der Menschheitverschrieen [36], es fehlte auch nicht an Spöttern über dieReisewut und die Schiffernachrichten der Pilger [37],aber auch dies vermochte wenig auszurichten, und alserst im 14. Jahrhundert bekannt wurde, welche freund-liche Haltung muslimische Behörden den christlichen Pilgerngegenüber einnahmen [38], und der Verkehr nach Venedigund von da nach der Levante immer reger wurde, galt eineReise dahin nicht mehr als unüberwindliche Schwierigkeit,zumal man sie in sechs oder acht Monaten vollendenkonnte [39]. So stieg denn die Beteiligung im 15. Jahr-hundert, besonders in der zweiten Hälfte desselben und imersten Drittel des sechszehnten, zu einer aufserordentlichenHöhe, bis dann die Reformation den Eifer erheblich ab-kühlte [40]; seitdem begannen, wenigstens in Deutschland,auch die asketischen Ziele mehr in den Hintergrund zutreten.

Um aber eine Pilgerfahrt antreten zu dürfen, mufstejeder einzelne die nötige geistliche Erlaubnis besitzen,die er am Ende des 15. Jahrhunderts gegen eine Ab-gabe [41] vom Papste [42], oder den durch ihn dazu be-stimmten Prälaten [43] erhielt; Geistliche mufsten die Er-laubnis auch- von ihren nächsten Vorgesetzten einholen [44],und Fürsten, wie Bogislaus X. von Pommern, erbaten siesich auch vom Kaiser [45]. Wer ohne geistliche Erlaubnis,