begegnet uns zuerst die Ausweisung der Jesuiten. Es scheintallerdings hart, daß Jemand, der in edelsten Absichten in den Ordeneingetreten und sich keines Vergehens bewußt ist, Eltern und AngehörigeHeimath und Vaterland verlassen muß. Dies um so mehr, weil vieleJesuiten für ihre Leistungen auf den Verbandplätzen und in den Spitälerndes letzten Krieges mit dem eisernen Kreuze geschmückt worden.Doch bei näherer Kenntniß der Sachlage verschwindet diese Härtedie nicht der Einzelne, sondern der Orden verschuldet. Derselbe hatden Hauptzweck: alle Länder der Erde, Kaiser, Könige und Unter-thanen dem Papste auch staatlich zu unterwerfen und jede nichtkatholischeLehre zu bekämpfen. Jenes ist Hochverrath und dieses eine fortwährendeGefährdung des öffentlichen Friedens. Alle priesterlichen Handlungen,alles Studium der Jesuiten dient nur diesem Hauptzwecke. In willen-losem Gehorsam unter einem ausländischen Ordensgenerale mußten sieallen vaterländiſchen Beziehungen und der Familienangehörigkeit ent-ſagen, um nur dem Orden anzuhangen. Nicht nach Wunſch und Willenbefragt werden sie in fernste Länder gesandt. Ihre Familienangehörig-keit ist aufgelöst; Vaterland und Blutsfreundschaft sind für sie nichtvorhanden. Drum trifft die Härte der Ausweisung den Jesuitenkeineswegs, denn was nicht vorhanden, kann man nicht verlieren. Eineinziger frömmelnder Absagebrief (deren wir viele gesehen), von einemJesuiten an die kranke Mutter geschrieben, die ihren Sohn vor nahemEnde noch einmal zu sehen wünscht, ist vielfach härter, als alle jeneAusweisungen. Gilt doch die Liebe zu den Eltern im Orden für sünd-haft. Was die Thätigkeit der Patres im letzten Kriege betrifft, so war sieOrdensgeheiß. Viele Tauſende Freiwillige, Bürger und Bauern, habenvielfach größere Opfer für das Vaterland gebracht und darüber ist keinAufheben, obgleich was ſie gethan für uns geſchah und der Jeſuit nurum seines eigenen Seelenheiles willen dem Orden Gehorsam erzeigt.So ist es auch mit dem sogenannten Kanzelparagraphen. DieVerkündigung des Wortes Gottes und der Heilslehre ist durch diesStrafgesetz in keiner Weise beschränkt, und nur Politik und Beschimpfungder Obrigkeit verboten. So wenig ein ehrlicher Mann, der das Stehlenverabscheut, sich durch ein Gesetz gegen Diebstahl verletzt fühlt, sowenig wird ein berufstreuer Priester sich an das Verbot des Kanzel-mißbrauchs stoßen. Wer der Regierung nicht dankbar dafür, in dessenGesinnung ist etwas wurmstichig. Der Staat ist zum Schutze derWohlfahrt Aller. Wenn nun die Bischöfe als kirchenfeindlich aus-schreien, daß er den Altkatholiken Schutz gewährt, so sprechen dieseHohenpriester damit ihr eigenes Urtheil, denn jeder Schutz setzt Ver-folgung voraus. Zu diesem Schutze hat der Staat nicht blos einRecht, sondern auch die Pflicht. Dies begründet auch die Ueberwachungder wissenschaftlichen vaterlandstreuen Vorbildung der Geistlichen. Erhat auch bei geistlichen Strafen darauf zu achten, daß diese sich nichtins bürgerliche Gebiet erstrecken. Die Förderung des Unterrichts istder beste Beweis, daß der Staat es gut mit Allen meint, denn dieUnwissenheit ist der gefährlichste Feind des menschlichen Geschlechtes.Nicht wer das Licht zu verbreiten sucht, sondern wer es scheut, verdientMißtrauen. Wer Tüchtiges gelernt hat, findet ſein Fortkommen undläßt sich nicht leicht etwas weißmachen. Auch nicht, daß die Schule
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Das Märchen vom Fuchs und vom Wolfe : aus niederrheinischer Mundart in die Schriftsprache
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