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Clevische Chronik : nach der Originalhandschrift des Gert van der Schuren nebst Vorgeschichte und Zusätzen von Turck, einer Genealogie des Clevischen Hauses ...
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die Genehmigung der Erektion und Dotation ersucht hätten.Würde diese ihre Stiftung jemals angegriffen, so könne dasKloster eine Rechtsforderung von 15,000 Goldschilden geltendmachen. (Nach einer Kopie in der Landgerichtsbibl. zu Cleve.)

Mindestens im Mai 1419 muss sich der Herzog in der fragl.Angelegenheit an den Erzbischof Diedrich von Mors gewandthaben, indem dieser am 31. Mai dieses Jahres den Dr. HeinrichStiefger, Propst von S. Severin, zu seinem Commissar ernannteund mit den nöthigen Vollmachten ausrüstete. Stiefger con-statierte, dass das Kloster zum Theil fertig sei, und die jährlichenEinkünfte zur Zeit sich mindestens auf 500 Rhein. Goldguldenbeliefen. Am 19. März 1420 ertheilte er sodann mit Zustimmungdes Tilman v. Duisberg, Pfarrers von Büderich, in dessen Pfarreidas Kloster lag, in Gegenwart des Priors der Karthäuser inKöln Diedrich's von Wamel und des Bruders Heinr. von Hegendie erforderliche Genehmigung auch zur vorläufigen Benediktion»der Basilika, der Altäre und des Kirchhofs« und gestattete biszur Vollendung des Klosters »Insulae Dominae nostrae« denGebrauch der nöthigen Tragaltäre.

Eine gerichtliche Uebertragung der obigen Güter zu Händendes fürstl. Rentmeisters Heinr. Dubbel hatte zu Büderich vordem Richter Goddert Lugge und den Scheffen Wilh. v. Elverickund Evert Amelonck op den Maendag nae den h. Druitgendaghoder, wie ein anderes Manuscript wohl richtiger hat, na denh. darthiendagh 1420 stattgehabt.

1426 op den h. Druitgendach (?) nimmt Herzog Adolph dasKloster »Insula Reginae Coeli«, Prior, Convent und Brüder,welche dem Kloster ewig als conversi und donati verbundensind, in seinen besonderen Schutz und befiehlt allen Amtleuten,Richtern und Scheffen, dass diese alle etwaigen Klagen gegendie Insassen des Klosters und deren Güter an ihn zu dirigierenhätten, indem er selbst entscheiden wolle, vor welches Forumdie Klage gehöre.

1447 in crastino b. Andreae Apost. befreit Evert v. Alpen,Herr zu Hönnepel, dem die Zehnten im Kirchspiel Büderich zu-standen, das Kloster und seine Liegenschaften, »so die Rhyn-strohm nu tertyt tuschen den Closter vors, en Erffnisse vnd derStat v. Büderich nv nennen loept vnd dat scheit«, vor demzeitigen Prior Heinrich van den Berboem und Pfarrer EverwynDuemer von Büderich unter Mitbesiegelung seines Neffen Joh.v. Alpen von allen Zehnten.

Tags vor seinem Tode empfing Herzog Adolph von seinemBeichtvater Helmich, Prior von .Gaesdonck, und von Arnold