IX
Theutonisten weit mehr überein, als es bei den an-deren Handschriften der Fall ist. - Vergl. die Ausgabevon Tross S. XIII.
6. Deckt sich die Handschrift in unserem Exem-plar mit einer im Cleyischen Stiftsarchiv befindlichenvon »Gert van der Schuren Secretarius propria manu«geschriebenen Urkunde vom 24. Januar 1454 (Schölten,Die Stadt Cleve, 272), mit einem von ihm auf Papiermit demselben Wasserzeichen geschriebenen (manuG. v. d. Schuren) Ritterzettel,* mit zwei noch zu be-sprechenden Briefen, welche im Pfarrarchiv zu Campaufbewahrt werden; ganz insbesondere aber mit denvon ihm auf 62 Folioblättern geschriebenen Akteneines Processes, den das Xantener Stift wegen der zuseinem Salhofe ten haeve in Obermörmter gehörendendonkschen Güter gegen die von Batenburg auf Roenam Clevischen Hofgericht 1472 und 73 führte, wobeiGert als Notar zu fungieren hatte. Hier genau dasselbePapier, dieselben Blattmarken unten rechts, dieselbewenn auch etwas schönere und festere Schrift, dieselbeSchreibweise der Wörter, dieselben unterschiedlichenZüge für y, ij, ij (s. weiter unten).** Vergleiche diebeigegebenen Schrifttafeln, wovon die mit 6 und 105paginierten aus unserer Handschrift, die mit XXXIIaus den Processakten entnommen sind. Die letzte istbei der Reproduktion etwa um ein Drittel verkleinertworden.
* In Turck's Privilegia Nobilium, Mannscript im gräflich
Loe'schen Archiv zu Wissen, f. 99.** Im Xantener Pfarrarchiv. Bep. I Manuscr. 19. Vergl.Niederrh. Geschichtsfreund, Jahrgang 1884 N. 1 u. N. 2,wo der Verlauf des Processes und einige Abschnitte ausdemselben mitgetheilt worden sind.