IV
Handschrift gekannt und wahrscheinlich für seineAnnalen auch benutzt. Dithmar* kannte sie ebenfalls.
Das Volumen bringt zuerst auf 38V2 nicht pagi-nierten Blattseiten zu der Chronik des Gert van derSchuren die Vorgeschichte von Turck, welche mitNoe beginnt und mit Elias Grail, womit Gert anfängt,abschliesst. Was daraus irgendwie von Interesse zusein schien, ist S. 221—233 mitgetheilt. Den Schlussbildet die Fortsetzung der Chronik aus der FederTurck's oder, wie er sie selbst betitelt, das Supple-mentum bis zum Tode des letzten Herzogs JohannWilhelm von Cleve, das ehestens veröffentlicht wer-den soll.
Die van der Schuren'sche Chronik ist von Turckals Eigenthum des Clevischen Fürstenhauses unddessen Kanzlei deklariert worden, indem er auf derersten beschriebenen Blattseite derselben oben rechtsmit eigener Hand bemerkte: Liber Illustrissimj DominiDucis et Cancellariae Cliuensjs. Sie war ursprünglich,wie der Augenschein lehrt, für sich allein geheftetund bestand aus 62 halben und 13 Quartbogen. DiePaginierung rührt von einer späteren Hand her, dieaus Versehen zwei einander unmittelbar folgendeBlätter mit derselben Zahl 88 notiert hat. DerSchreiber der Chronik selbst hatte die einzelnenBlätter unten rechts mit den Buchstaben des Alpha-bets von a — 1 mit hintangesetzten Zahlen, z. B. a. 1,a. 2, 1. 3, 1. 9 gemerkt. In ihre jetzige Verfassung istdie Handschrift offenbar durch Turck gebracht, derfür seine Vorgeschichte und das Supplement Papiervor- und nachheften und für etwaige Zusätze auch
* Vergl. Teschenm. Syllabus aucLornm, Note 2.