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bei Burg Reichenberg über das Thälchen, das bei St. GoärsMsen in das Rheinthal mündet, verfolgt, wo sie eine nördliche Ricktung nimmt und neben Auel vorbei nach Casdorf geht; ihr fe tnerer Lauf in dieser Riclitung ist nicht untersucht worden, aberes ist wahrscheinlich, dass sie sich bei Geisig an den PfälgraJMangeschlossen hat.
Aus diesen Ermittelungen , die sich durch fernere Nachfor.schungen bedeutend werden erweitern lassen, geht schon zur Ge-nüge hervor, dass sieh das Grenzwehrsystem, einschliesslichPfalgrabens, vom Siebengebirge rheinaufwärts nicht bloss bis zurLahn, wie schon früher dargethan, sondern auch bis zur Alirhinauf, wie vom Siebengebirge rheinabwärts, fortsetzt, und vondem Eifer der Alterthumsforscher wird es abhängen, in wie weitdies Ergebniss durch Erforschung fernerer Thatsachen seine wei-tere Bestätigung erhalten wird. —
Um über die Art und Weise, wie die Grenzwehren ihremandern Zwecke, nämlich zum Schutze der umgrenzten Gebietezu dienen, entsprechen konnten, zu einer richtigen Vorstellung zugelangen, wird es vor Allem erforderlich sein, den ursprünglichenBau und die Einrichtung derselben aus den noch vorhandenenUeberresten so vollständig und genau als möglich festzustellen.Ich betrachte zuerst die niederrheinischen Grenzwehren, undzwar die Wehren 1. und 2. Ordnung, welche die grösseren Ge-biete zu umschliessen bestimmt wären.
Bereits in meinem 7. Berichte 1 ) ist angeführt, dass dieseGrenzwehren aus drei gesonderten Theilen bestanden: einem brei-teren Walle, der mit dichtem Gebüsch besetzt war, zwei davorliegenden schmäleren Wällen, welche einen tiefen Graben zwischensich liessen, und einem dahinter gelegenen Banquet, das von hin-ten glacisartig aufsteigt. Diese Construction ergibt sich aus den189 Durchschnitts-Profilen, welche ich in den verschiedensten Ge-genden von den Ueberresten aufgenommen habe; die andern For-men lassen sich, sowohl was die - Anzahl als die Gestalt der Wälleund Gräben betrifft, auf den angegebenen gemeinsamen Typu-zurückführen; durch die Untersuchung an Ort und Stelle lässt
1) N. B. VII, 15.