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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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370 August 1534.

Drohungen und Anschlägen auf Leib und Leben der Gegner wisse die Obrigkeit nichts; wen» ss^. ^einzelnen Personen ausgegangen, hätte man das den Obern anzeigen sollen. 4. Daß sie (die Evangebl»>^einenverschlagenen" Zug, nämlich die von Flumenthal, im Walde gehabt sei wahr, aber der Ansch^früh entdeckt und gebrochen worden. 5. Was die Versammlung der Gegner beabsichtigte, wisseGcbahren habe auf nichts Gutes schließen lassen. 6. In der Unterhandlung sei festgesetzt worden, daß 1^den gemeinen Eid leiste, den man zum Panner gethan. Dabei habe man allerdings zugesagt, nachder Unruhe über den Glauben verhandeln zu lassen, wessen die von Solothurn noch des Willens seie»>ihnen dann zugemuthete Überlassung der Barfüßcrkirche oder der Kirche zu Zuchwyl aber haben siemüssen, wenn sie nicht der frühern Zwietracht sich aussetzen wollte». Die Boten von Bern seien da»» ^ritten, was sie geschehen lassen mußten. 7. Was die Surly geredet sei zur Zeit geschehen, "0Gegner noch in wehrhaftem Stand in Wietlisbach lagen, und sei somit in Folge des Vertrages '

Urs Wintz soll an seinem Wohnorte belangt werden; sein Gelübde sei den Bünden zuwider. 8. Ä»l0 ^sei die Behauptung der Gegner, sie hätten sich zur Ruhe begeben; dem widersprechen ihre feindseligen H»"^vollständig. 9. Die Gegner weigern sich, vor gemeine Eidgenossen zu Recht zu kommen, weil einW ^ ,sich parteiisch erzeigt hätten. Wenn sie das geglaubt, so hätten sie solches vor Abschluß des Ve>bemerke» sollen, jetzt sei dieser maßgebend und bei diesem bitte man, die von Solothurn zu beschützt-

St. A.Zürich: Tschud. Documentensammlung Bd. X, Nr. ZSd. K.A.Basel: Abschiede ISZSso, beim Abschied vom 27.Octobc

K. A. Solothurn: Abschiede Bd. 20.

Zu t. Zürcher Abschied: Glosse von Bcyel:sol der xxvij hcyssen, brüllen uf die Nasen."

Zu i>. Ausfallender Weise findet sich im Abschiedtcxte nichts über eine wirklich stattgehabte Vcrh»"^' .in Betreff der Angelegenheit von Genf. Abgesehen von der zum Abschied vom 1. bis 14. August ausgc»^Missive vom 7. August vergleiche man folgende weitere Acten:

1) 1534, 10. August. Bern an gemeiner Eidgenossenschaft Rathsboten zu Baden. Die vo»Mitbürger derer zu Bern, haben ihregegenwärtige" Botschaft an die Eidgenossen abgefertigt,Beschwerden gegen den Herzog von Savoyen, dessen Unterthanen und ihren Bischof vorzutragen, dsc )seit dem Rechtstag zu Peterlingcn bis jetzt, insbesondere dieser Tage durch das Unternehmen eines

Anlaß gegeben haben. Man bitte, diese Botschaft gnädig anzuhören und das Nöthige zu verfügt' ^die zu Genf bei dem Abschied von St. Julien und der Sentenz von Peterlingen verbleibenfür erlittene Gewaltthat und Überfall ihnen Abtrag geschehe, oder ihnen zu gebührendem Recht

werde. St. A. Bern: Deutsch Missw-nbuch o, ^

2) 1534, 10. August. Bern an seine Gesandten zu Baden. Die Gesandtschaft von Gcttsbekannter Geschäfte wegen vor den Boten gemeiner Eidgenossen erscheinen. Die Gesandten von

ihr diesfalls beholfcn und berathen sein; nicht ihre Sache vortragen, oder ihr beistehen, sondernAnleitung geben. Namentlich sollen sie bei den Gesandten von Zürich bewirken, daß die von Genf ^angehört werden. Letztern habe man eineFürdernuß" an die Boten gemeiner Eidgenossenschaft 8^^'^

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abgehört werden solle. Übrigens sollen die Gesandten von Bern sich unparteiisch verhalten.

3) 1534, 27. August. Bern an Zürich, Glarus, Basel, Schaffhausc», Appenzell. Die Bote» ^Orte, die auf dem letzten Tag zu Baden gewesen, werden ihre Obern berichtet haben von der Kll'' ^Botschaft derer zu Genf wegen der in letzter Zeit gegen diese

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beabsichtigten Verrätherei und eben!»)rte diesfalls an den Henoa erlassi"

Missive, welche die Gesandten der genannten und anderer Orte diesfalls an den Herzog crlatzc» ^Man hoffte, daß in Folge derselben jener die zu Genf ruhig lasse, sich mit dem angebotenen Rechtund bei den Erlassen von St. Julien und Peterlingen verbleibe. Statt dessen rüste der Herzogneuen Überfall Kricgsvolk im Delphinat, zu Brcsse, im Picmont und anderswo, bestelle Hauptlcute,Eastcllan von Musso und Andere. Da zumal der von Musso sich wegen des den Graubündncr»Beistandes rächen wolle, was er gegenüber denen von Bern durch hergesandte Brandstifter zuin Th"'N..cgetha», so würde man bei einem Gelingen dieses Unternehmens bei Genf nicht stehen bleibe». ^ si'