Mai 1536.
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dadurch gelopt, die gelöubigen cristenlichen kirchen und herzen dadurch gesterkt und gebessert, die cristenlich,gottselig leer geüfuet, erbreitert und dero widerwertigen abgeschreckt und der warhcit stattzegeben durch dengeist gottes bewegt und verursachet Werdint", u. s. w.
Zu Ii». Nach dem Berner Exemplar lautet der Mehrheitsbeschluß: „entschlossen, unser religion undglouben nit zewider sinde, in anfachen der zit, so sy gestellt, do man dan aller bescheidenheit, als in anfangsHandels, sich gemüsset beflissen, wie wol sy mer und andere wort, dan die Basler confession habe, sind dochim gruud und substantiell! andren nit ze wider." — Anstatt „Sacrament der Danksagung" hat der BernerAbschied: „des Herren Nachtmal."
Zu v. Nach dem Berner Abschied erklärt die Gesandtschaft instructionsgemäß, es scheine ihren Herrennützlich, wenn sich etwas „evangelischer Handlung halb" zutrage, daß man die evangelischen Städte hierüberberichte und zu einem andern Tage zusammenreite, wie es die „Widerwärtigen" auch zu thun pflegen.
Uern. 1536, 2. Mai.
Staatsarchiv Bern: Nathsbuch Nr. 255, S. 175.
Gesandte: Freiburg. Lorenz Brandenburger, Schultheiß; Ulrich Nix, des Raths; Anton Kruininenstoll,Stadtschreiber: Peter Fruyo, Gerichtsschreiber; Franz von Affry.
Der Rath zu Bern- und die Gesandten von Freiburg haben in Betreff derjenigen Artikel, über die sichdie von Freiburg beschweren, diesen freundlichen Tag bestimmt. Es wird nun von dem Nathe zu Bern denGesandten erklärt, der Herzog habe gar nichts gehalten, deßwegen sei es zum Krieg gekommen; da seien dievon Freiburg so gut wie die von Bern init denen von Genf verbündet gewesen; dann aber hätten die vonFreiburg Genf aufgegeben; Gott wisse warum. Da nun die von Bern das Land mit dem Schwert ge-nommen, und aus Freundschaft denen von Freiburg Romont, Nue und Anderes überlassen haben, so fragesich, ob sie sich hiemit begnügen. In Betreff von Vivis sei man anläßlich der Grafen von Greyerz einig ge-worden; dabei lasse man es verbleiben. Die von Bern verlangen zu wissen, ob sie, wenn sie des gewonnenenLandes wegen angefochten würden, von denen von Freiburg Hülfe zu erwarten hätten; das Burgrecht würdedieses erfordern, und wenn dieses zugestanden werde, so seien die von Bern bereit, wegen der übrigen Artikelgütlich zu verhandeln. Die Gesandten von Freiburg erwiedern, sie seien hierüber ohne Instruction; es seifrüher diesfalls zwei Mal geschrieben worden; immerhin nehmen sie an, daß ihre Obern das Burgrecht haltenwerden; sie verlangen nun, daß man über die übrigen Artikel sitze, und wenn die von Bern Beschwerden zuhaben glauben, mögen sie solche auch vorbringen. Der Rath antwortet den Gesandten, wenn sie in derSache keine Vollmacht haben, sollen sie um solche schreiben oder heimkehren und sie verlangen; man wolle nuneinmal Antwort haben; man sei übrigens geneigt, Alles zu thun, was die Freundschaft und Liebe befördere.Betreffend Johann Guilliet sei man mit Rücksicht auf die von Freiburg („irer wegen") gütig gewesen und habehineingeschrieben und durch Gesandte sich erkundigen lassen, wodurch man erfahren habe, daß die Güter demMichael Guilliet, Bruder des Johann, gehören; der sei ein Feind der Genfer gewesen. „Zu Fryburg :c.Wenn sy Johan Guilliets Handel bericht, werden sy in strafen; bürgschafl nit gsin, mere er zu Thonon ge-fangen worden." Die von Freiburg sollen bis Montag (8. Mai) Antwort geben; inzwischen bleibe Alles inRuhe. Betreffend den Anstand zwischen Guggisberg und Plafeyen sei man einverstanden, denselben durch