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April 1536.
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Aarau, Sototljurn, Würen. 1536, 18. April ff.
Kantonsarchiv Basel: Abschiedeschriften 1434—1590. Kantonsarchiv Freiburg: Badische Abschiede Bd. 13, 5.316.
.kantonöarchiv Scliaffhansen: Abschiede.
Gesandte: Bern. (Hans) Pastor, Veuucr; Lux Leuensprnng. Basel. Rudolf Supper. Freiburg.(Martin) Sestnger. (Andere unbekannt).
Dieser Tag, besticht von den Boten von Zürich, Basel, Freiburg, Schaffhausen, Appenzell, St. Gallen,wurde angeordnet ii? der Angelegenheit derer von Solothurn gegenüber den neun Männern, die ihnen abge-sagt haben und nun zu Büren im Gefängniß liegen. t». Es wurde beschlossen, vorab nach Solothurn zureiten und dort den Auftrag der Boten anzuzeigen. Diesem gemäß wurde dein Rath von Solothurn, nachdemdie Boten dorthin gekommen, eröffnet, ihre Obern haben vernommen, wie die Neun, die ihnen (von Solothurn)abgesagt, als Gefangene hinter der Obrigkeit von Bern liegen. Man bitte nun die von Solothurn noch-mals, in der Freundlichkeit handeln zu lassen, damit der Handel zur Ruhe komme und der Friede gefördertwerde. Darauf antworten die von Solothurn, weil die Neun ihnen abgesagt haben und man nicht wisse,ob sie Friede und Gnade begehreu, „eeb und so sömlichs von den nün mannen verstandend, und so sömlichsvon den nün mannen verstanden", werde man eine gute, freundliche Antwort geben. Hierauf ritten die Botenzu den neun Gefangenen nach Büren, die ihnen nach Eröffnung des Beschlusses derer von Solothurn Fol-gendes antworteten: 1. Sie haben früher und jetzt als gefangene Leute uur das Recht verlangt. 2. Siefordern, daß die des Glaubens wegen gegebenen Briefe und Siegel gehalten, die Prädicanten wieder auge-stellt und die Vertriebenen zu Haus und Hof gelassen werden; dann wollen sie der Obrigkeit gehorsam seinund in ihren Glauben auch nicht reden. 3. Der Kosten halb und über Anderes zu handeln, überlassen sieden Schiedboten. 4. Wenn dieses nicht erreicht werde, so begehren sie das Recht. Nachdem die Boten wiedernach Solothurn geritten und diese Antwort angezeigt hatten, wurde ihnen entgegnet, weil sie keine andereAntwort bringen, könne nicht weiter gehandelt werden; man möge die von Solothurn höher achten als dieneun Männer und auch die von Bern vermögen, daß sie jene strafen gemäß den Bünden und dein Abschiedvon Baden. Auf dieses erklärten die Boten von Zürich, Basel und Schaffhausen, ihre Herren hätten nichtbewilligt, daß, wenn jene bei ihnen gefangen würden, man sie „stracks" bestrafen solle, laut den Bünden.I». Vor den Boten erscheinen auch zu Aarau, Büren und Bern die vier Ausgeschlossenen aus der Stadtund einer von den vieren vom Land und zwei wegen der Vertriebelten von Stadt und Land und bitten, daßmau ihrer wegen auch handle oder ihnen zum Recht verhelfe. Sie bitten, dieses den Obrigkeiten anzuzeigen,damit wenn es zu Tagen komme, die Boten ihrer wegen zu handeln beauftragt werden. Nachdem die Botenauch dieses denen von Solothurn mitgetheilt haben, wiederholen diese die früher gegebene Antwort, v. Dem-nach wird ein Tag angesetzt, auf Dienstag den 9. Mai mit Vollmacht in Büren zu sein.
Der Name der Berner Gesandten aus dortigem Jnstructionsbuch tch k. S7, der des Basler a terZodes Basler Abschieds; der des Freiburger aus dortigem Rathsbuch Nr. 53 vom 8. Mai.
Das Rathsbuch von Solothurn bringt den ersten Theil der Verhandlung vor dem Rathe zu Solothurnunterm 21. April (Freitag nach Ostern), den zweiten, nach der Unterredung in Büren, für den folgenden Tag,