April 1536.
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falls für ihre freudschaftliche Warnung; sie werden aber, sofern Gott der Allmächtige ihnen Vernunft undVerstand lasse, den Unglauben bei ihnen nicht aufkommen lassen, sondern den alten Glauben wie bisher er-halten und für denselben Leib und Gut einsetzen. Was der Landrath darüber sage, sei auch so viel, alsob die ganze Gemeinde sich darüber erklärte. 3. Ueber den Anzug, daß sie etwas von dem savoyischenGebiet in Besitz genommen und den Bernern zugesagt, sie bei dem Eingenommeneu zu schützen, was sie hin-wieder verheißen hätten, ist erwiedert worden, Bern habe allerdings einen Antrag gestellt, gemeinsam aus-zuziehen, die Walliser haben dies jedoch abgeschlagen; daß sie etwas erobert, sei aus mehreren Gründen ge-schehen, weil ihre Nachbaren sie angerufen, »im beim alten Glauben beschützt zu werden; sie haben jedoch nurbis an die Grenzen ihres Bisthums ausgegriffeu, weil die Uuterthancn um Schutz gebeten; hätten sie dieseAnstößer und Nachbaren nicht zu Händen genommen, so wären sie gänzlich eingeschlossen und von Freibnrgoder den VII Orten abgeschnitten worden; zudem haben sie mit Bern lange Zeit „des Nöttens" halb gerechtetund große Kosten gehabt, die sie vollends verloren hätten, wenn sie eingeschlossen worden wären. Uebrigenshaben sie mit Vorwissen des Fürsten gehandelt, indem sie demselbcn angezeigt, daff sie sich, wenn er seine'Landenicht zu schirmen vermöchte, mit dem neuen Glauben und den Bernern nicht dergestalt „einthnn" lassenwollten, doch mit dem Anhang, daß sie das Land gegen Erstattung geziemender Kosten ihm zurückstellen werden,sobald er wieder in den Besitz dieser Landschaft käme. Die Botschaft, die zn Bern gewesen, habe wegenzweier Dörfer unterhandelt, die nicht zwei Obrigkeiten, sondern nur einer angehören wollen; den Berncrnhabe sie nichts verheißen, wiewohl sie um eine Zusage ersucht worden; sie habe einfach erklärt, das bestehendeBündniß wolle man halten. 4. Des Reislaufens halb könne mau keinen Bescheid geben, indem das Rechtdazu nur der Gemeinde zustehe; bis zu dereu Entscheid wolle man aber das Verbot erlassen; es sei übrigensnoch kein Herr erschienen, der Knechte begehrt habe. 5. Auf die Hauptfrage, was die Walliser bei einemKrieg um des Glaubens willen, und wenn die VII Orte wider Recht bedrängt würden, zu thun gedächten :c.,bitten sie dringend, Frieden und Ruhe aufrecht zu halten, da Krieg ihnen nicht immer gelegen sei. Aufweiteres Andringen, betreffend den Fall, daß die VII Orte zum Angriff gereizt würden, haben sie erklärt, siewürden wohl ihre Pflicht erfüllen; es wäre ihnen aber bedenklich, wenn sie wegen jedes Bürgers, den dievon Freibnrg haben, allemal zu einem Kriege kommen sollten; wolle man aber die VII Orte vom alten'wahrenGlauben, von den Bünden, Frieden und Recht verdrängen, so werden sie nach bestem Vermögen Beistandthnn, besonders wenn sie angegriffen werden. Als die Boten die Antwort schriftlich verlangten, fanden siedieses „spötlich", daß man einer so ehrlichen Botschaft nicht mehr glauben und vertrauen sollte, und sagten,die Orte hätten ihre Antwort, (nämlich) Brief und Siegel (die Bünde) in Händen, die wollen sie treu undehrlich halten und erstatten, k Baptista de Jnsula begehrt im Namen des kaiserlichen Gesandten, daß man,da man dein Kaiser keine Knechte bewillige, auch dem König von Frankreich keine zukommen lasse, wie manbereits erklärt habe; dessen ungeachtet unterhandle Frankreich mit einigen Hauptleuten, namentlich mit demjetzigen Hauptmann zu St. Gallen, Hauptmann Kaltschmid, Thomas Spiegelberg und Schultheiß Federlin, diebereits Knechte anwerben. Er meldet auch, daß Anton von Leyva geschrieben, es haben einige Knechte ansden VII Orten, die zu ihm gekommen, Dienst begehrt; diesen habe er, den VII Orten zu Ehren, Dienst ange-wiesen, werde sie aber sogleich mit anderer Hülfe herausschicken, wenn ein Krieg losbräche. Lucern undZug sollen bis ans nächsten Dienstag ihre Nathsboten nach Baden senden, um den Schaden der Brandbeschädigtendaselbst zn untersuchen, und jedes Ort ihnen 30 Sonnenkronnen verabreichen; es bleibt aber jedem freigestellt,noch mehr zu thun. Dies wird auch Freiburg und Solothurn schriftlich angezeigt.