Druckschrift 
4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
Entstehung
Seite
678
Einzelbild herunterladen
 

678

April IS36.

415

Mern. 1536, bald vor 11. April.

Verhandlung zwischen Bern und Genf.

Wir müssen uns auf folgende Mittheilung beschränken:

1536, 11. April. Vor dein Rath der Zweihundert zu Genf berichtet der Sindic Porral über die vonihm und seinen Genossen vollzogene letzte Botschaft nach Bern. Nach Anhörung seiner Mittheilung wirdbeschlossen, an die von Bern zu antworten: man bitte sie, den Genfern die Ehre zu belassen, die Gott ihnenzu Theil werden ließ, und ebenso die Güter ihrer Kirche, wofür sie so viele Mühe und Leiden erduldet haben:Bern werde an den Genfern die ergebensten Diener finden. Diese Antwort soll mit den nöthigen Erläute-rungen schriftlich übersendet werden. K.A.Gens: Rath»regist-r. (Französisch,.

41«

Lucern. 1536, 11. April (Dienstag vor Ostern).

Staatsarchiv Lucern : Allg.Absch. X.s, NStK.

Tag der V Orte.

Da die Knechte trotz den erlassenen Verboten fortwährend fremden Fürsten und Herren zulaufen, undhieraus gar bald Nachtheil entstehen könnte, so soll jedes Ort allenthalben verordnen, daß in jeder Stadt,Flecken oder Dorf, wenn fremde oder einheimische Kriegsleute dahin kommen, die Einwohner Vollmacht haben,denselben einengelehrten" Eid abzunehmen, wieder umzukehren und zu keinein fremden Fürsten oder Herrnzu ziehen. Auch bei allen Fähren soll das Verbat erlassen werden, daß bei schwerer Strafe keiner es wage,Kriegsvolk überzuführen. 1». Da man für zweckmäßig hält, daß die VII Orte auf den Fall eines unserenKrieges dein Rudolf Mad von Glarus, gegenwärtig Landvogt im Maienthal, schrieben, er solle ihnen Knechtezuziehen lassen, so wird Uri für den Fall der Roth mit dein Erlaß dieses Schreibens betratst. «. Es sollUri denl Landvogt iin Oberland, Schwyz dein Hauptmann von St. Gallen, Lucern dem Landvogt im Thurgauernstlich schreibe», daß dieselben ohne alles Zaudern, wo es noch nicht geschehen, die Verbote gegen das Reis-laufen offen ausrufen lassen, damit bei Verlust Leibs, Ehre und Gut niemand sich unterstehe, wegzuziehen; dennwürden sie als Amtsleute solches unterlassen und etwas versäumen, so würde man sie verantwortlich machen.«I. (Für Zug:) Einer von Luggarus führt Klage, wie der Vogt daselbst ihn um 20 Kronen gestraft habe,nur weil er über eine gewisse Straße gefahren; und als er an die Eidgenossen appelliren wollte und 400 KronenBürgschaft geleistet habe, habe der Vogt ihm die Appellation nicht gestattet, sondern ihn gefangen gesetzt; er bittenun, dein Vogt darüber zu schreiben, daß die Appellation nicht gehindert oder der Proceß bis zur Ankunftder Boten (von den XU Orten) verschoben werde, v. Es werden die Antworten eröffnet, welche den insWallis gesendeten Boten von Bischof, Hauptmann und Landrath daselbst ertheilt worden sind. 1. Betreffenddie Unruhen und Zwieträchten und auch einige Mazzen, die bei ihnen vorhanden sein sollen, geben sie zu, daßdergleichengeschwebt" sei; sie haben jedoch Anstalt getroffen, daß die Sache gute Wege nehme und Friedeund Ruhe erhalten werden; sie verdanken übrigens das treue Aufsehen und das Erbieten gütlicher Handlungzum höchsten. 2. Der Besorgniß halb, daß die Lutherei in ihrem Lande eindringe, danken sie den Boten eben-