676
April 153K.
freundliche Missive aber, die ihnen auf gethanes Rechtbot und diesfällige Anberaumung einer Tagsatzungzugekommen, seien sie abgefertigt worden, um, bevor das Recht ergehe, sich freundlich zu besprechen und wennmöglich sich zu vereinbaren. Könnte dieses nicht geschehen, so müßte mit dem Recht fortgefahren werden. Sieentschuldigen sich beinebens, daß sie bei den jetzt schwebenden Läufen insbesondere bei den sechs Orten Rathgesucht haben, und verlangen schließlich eine schriftliche Antwort. II. Näthe und Burger von Bern verdankendieses Entgegenkommen und bezeugen ihre Geneigtheit, Alles freundschaftlich zu belegen; diesmal aber sei ihnenunmöglich über den Handel zu sitzen wegen Besetzung des Nathes und der Aemter, ferner weil ihre aus-gesandten Boten, die von diesen Angelegenheiten Kenntnis; haben, noch abwesend seien und sie die Gewahr-samen, betreffend die eingenommenen Landschaften nicht zur Hand haben. Sie verlangen daher, daß der Handelbis von Morgen über drei Wochen (30. April) verschoben werde. Inzwischen sollen alle die fraglichen Angelegen-heiten mit Bezug auf geistliche und weltliche Dinge in ihrem Bestand verbleiben und keine Neuerungen vor-genommen werden. Sollten dann die von Bern ebenfalls über ein oders anderes sich zu beklagen beglauben,so sollen sie auf demselben Tag ihre Beschwerden auch vorbringen mögen.
Die Namen der Freiburger Gesandten aus dortigein Rathsbuch Nr. 53, ä. ä. 6. April und Instructionin der Girard-Sammlung 1'. III Kantonsbiblioth. Freiburg.
Wir notiren noch folgende zwei Missiven:
1) 1536, 26. Januar. Bern an Freiburg. Man höre gerüchtweise, daß es großes Bedauern habe überdie Zerstörung einiger Kreuze zu Wiflisburg und an einein andern Orte durch etliche Leute, die mit demStadtbanner ausgezogen, was man sehr mißbillige und in der Kriegsordnung des strengste» verboten habe;man bitte es aber freundlich, auf die Gesinnung der Obrigkeit mehr zu achten als auf die Fehltritte einigerungehorsamer unverständiger Leute, und über das Geschehene keinen Verdruß zu hegen, zumal dasselbe vorder Beschwörung der Ordnung begegnet sei. Dabei erbiete man sich, die Thäter, welche angezeigt oder erfragtwerden können, zum Ersatz des Zerstörten anzuhalten, sc. zc. (Freiburger Abschrift).
K.Bibl, Freiburg: Gir. Sammlung r.XIil.
2) 1536, 5. April. Bern an Freiburg. Auf das kürzlich gethane Begehren, den auf morgen, Donstag,nach Wunnenwyl gesetzten Rechtstag wegen der an Crucisixen und freiburgischen Wappen verübten Frevel biszur Heimkehr der diesseitigen Kriegsregenten zu verschieben, sei noch keine Antwort erfolgt. Nun bitte mannochmals freundlich, die Bestrafung der Thäter Bern zu überlassen; man iverde so ernstlich gegen sie ver-fahren, daß Andere sich ein Exempel daran nehmen und sich vor solchem hüten werden. Denen von Peter-lingen habe man in dieser Stunde zum zweiten Mal geschrieben, daß sie, um große UnHuld zu vermeiden,das Kloster unangefochten lassen sollen. Wenn Freiburg auf obiges Ansuchen wider Verhoffen keine Rücksichtnähme, so begehre man einen Aufschub des Rechtstages bis nächsten Montag.
K. Bibl. Freiburg: Gir, Sammlung, r. XIII.
Genf. 1536, 9. bis 11. April.
KantonSarchiv Genf: RathSregistcr.
Gesandte: Bern. (Hans Rudolf) von Graffenried; (Michael) Augsburger; Peter Cyro, (Stadtschreiber);(Hans Rudolf: »Ikjourl««) von Erlach; (Augustiu) von Luteruau; (Wolfgang) von Weingarten.
I. (9. April). Vor dem Rathe zu Genf eröffnen die Gesandten von Bern: 1. Ihre Obern haben ver-nommen, daß die von Genf ohne Vorwissen jener und ohne vorher die von ihnen geforderte Antwort gegeben