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April 1536.
in Aussicht stünden. 2. Sie erbieten sich jetzt noch wie Anfangs, ihrerseits gütlichen Vorschlägen auch Gehörzu geben, wenn die Kriegsverwandten sich dazu bereit zeigen; denn für sich allein darauf einzutreten, würdewenig nützen, da die Savoper alles Land zurückfordern, während Freiburg, Wallis und der König von Frank-reich Theile davon inne haben; und wenn auch Bern der Schiedleute wegen etwas herausgäbe, so wäre demHerzog damit kaum geholfen, da der König oder Andere dasselbe überfallen und dem Herzog entziehen könnten.3. Die Einnahme der Lande und Leute des Bischofs von Lausanne sei nicht ohne Ursache geschehen, da sichder Bischof in diesem Krieg feindlich benommen, indem er Kriegsvolk wider Bern und Genf geschickt, be-soldet, Geld dargeliehen, während des Zuges vor Chillon die Feinde in eines seiner Schlösser geführt, mitihnen Bankette gehalten und^dann wieder zum Kampfe gegen die Berner gefertigt habe; wenn sich aber dieSache freundlicher anlasse, so werde man gern der Billigkeit gemäß verfahren. 4. Den Vorfall betreffend,daß etliche von Averdon von den Berner Zusätzern gefangen worden, weil sie sich geweigert, das göttlicheWort zu hören, werde man dafür sorgen, daß außerhalb jener Stadt, die man nur mit ausdrücklichem Vor-behalt des Gotteswortes angenommen, jedermann bei den Zusagen und Bedingen der Huldigung geschirmt, desGlaubens halb zu dieser Zeit, „untz der her dem volck wpter gnad gibt", nichts entschieden und niemand wederzur Messe noch zum Evangelium genöthigt werde; es sei auch schon Befehl gegeben, die vier Gefangenen, die zumTheil Freiburg unterthänig und von Jacob Map gefangen nach Averdon geführt worden, ledig zu lassen.5. Zu alledem erbiete man sich, niemand wegen.Sachen, die den Bischof von Lausanne und die von Peterlingenberühren, angebotenes Recht abzuschlagen, sondern vermöge der Bünde und Burgrechte solches treulich zu erwarten.
Das Rathsbuch von Bern Nr. 255, S. 76 führt den Vortrag der Gesandten dahin aus: 1. Die Ver-handlung habe kein Resultat gehabt, weil einige von den Schiedboten, die von Glarus und Appenzell, nichterschienen, und die Gesandten der Parteien nicht genügende Vollmacht hatten. 2. Sie verlangen, daß einfernerer Tag angesetzt und mit der Unterhandlung fortgefahren werde. 3. Man bedauere, daß die von Bernauch dem Bischof von Lausanne das Seinige angetastet haben; es möchte von daher leicht Freiburg Ursachezu Unwillen nehmen. 4. Zu Pverdon seien etwa vierzig gefangen genommen worden, weil sie über ihrenEid des Glaubens halb mit Freiburg „gcrunet" (?), nicht Prädicanten annehmen wollten; auch seien inIverdon nach wenigen Predigten die „Götzen" gestürmt worden. Die Gesandten bitten, daß man nicht so„anläßlich" verfahre und verweisen auf die Aufsätze, Practiken und die Begierde der Widerwärtigen, die da-durch zum Krieg gereizt werden möchten. Die von Bern mögen sich mit der Befreiung von Genf begnügenund ein Beispiel an Zürich nehmen, dem es übel bekommen, daß es sich nicht habe warnen lassen. 5. DieGesandten berühren auch das Kloster Peterlingen „betrag, München nötigen iren prädicanten, das Wider irenschirm." 6. „Denen von Frpburg sp den tag gan Wunnenwyl erstrekend untz ankunft der boten oder wonit m. h. des berichten, sich der bestimmten tagsatzung halb darnach wüßten zehalten."
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(St. JolftMN?) 1536, 4. April (Dienstag nach Judica).
Sttftsarchiv St. Gallen: voxxiea,. d'. III, S. 599.
Zum Schaffner und Pfleger des Gotteshauses St. Johann wird zu einem Versuch für ein Jahr HansJacob Zürcker angenommen, und zwar auf folgende Verpflichtungen: 1. Er soll des Gotteshauses Nutzen fördernund dessen Schaden wenden und in diesem Sinne dessen Einnahmen und Ausgaben und Alles, was einemSchaffner obliegt, besorgen. 2. Er soll des Gotteshauses Rechte und Freiheiten, Briefe und Siegel, Zins-