April 15S6.
673
Handlung sich nicht betheiligen wolle», der Herzog aber alles Eroberte zurückverlangt. 3. Weil seine Botenwie die von Bern keine genügenden Befehle haben. Da indeß der Handel gefährlich zu werden droht, wennihm nicht bald ein Ende gemacht wird, so ist verabschiedet, dies Alles vorerst den Herren und Obern zu be-richten. Wollen sie sich dann des Geschäftes weiter beladen, und willigt Bern, dem man deßhalb ernstlichgeschrieben, in eine andere Tagsatzung, so mag es dies Zürich zuschreiben; bis dahin sollen beide Parteienstillstehen; man hat sie darum ersucht und hofft, daß sie nichts Unfreundliches beginnen werden. Zürich wirddann den übrigen Schiedorten beförderlich kund thun, wie Bern sich entschlossen hat. K. Die Boten sollennicht unangezeigt lassen, was die bernischen Kriegsanwälte über den Bischof von Lausanne mitgetheilt haben,damit die Obern, wenn etwa Bern bei ihnen verunglimpft würde, rechtzeitig berichtet seien.
Wahrscheinlich durch Ausfall eines Blattes fehlen im Schaffhauscr Abschiede <1 und k thcilweise und o ganz.
Die Namen der Gesandten für Zürich aus den Noten zum Abschied vom 17.-24. März; für Baselaus dortiger Instruction, K. A. Basel: Acten zwischen Savoyen und Genf 1530-60. A. Nr. 3.
Zu Das citirte Schreiben an Bern, cl. 6. 1. April, liegt in einer Copie (von Hans Haab) in derZürcher Abschiedsammlung. Es enthält in Kürze den bisherigen Gang des Vermittlungsgeschäftes und gibtdie oben bezeichneten Motive des Abbruchs an, zugleich andeutend, daß dieses fortgesetzte Werben und An-suchen Bern vielleicht nicht gefalle. „Harnmb wir üch hie mit gnntz cristcnlicher trüw und guter Meinung,als unser insouders getrüw lieb cid- und puutzgnossen, wellend ermant und gebätteu haben, (daß) irde» Handel in diesen sorglichen löiffcn als die hochwisen und vcrstendigeu wol ermessen, besonder daß dermentsch in fücklichcn fachen grosse gefar besorgen muß, was ouch üch und uns allen in künftigen ziten daruserwachsen, wohin ouch der Handel zuletst reichen und langen möchte, und also üch als die sich bißhar allzitfridens geflisscn, gegen unseren Herren und obern fürderlich entschliefst«, ob ir üwers teils ine» bewilgen, inder früntlichkeit witer zchandlen, damit man andere tagsatzung, die gelägner sin möchte, ansähen (könnde)" ec.Das ilbrige gibt der Abschied in etwas gedrängterer Ncdaction.
4tt
Wern. 4. April.
Staatsarchiv Zürich: Absch. Bd. IS. k, SS. Staatsarchiv V-r»! JnstructionSbuch 0, k.Lj; Savoybuch I!, S.S0Ü. Kantonsarchiv Basrl:Acten zwischen Savoyen und Gens lSSV—lseo, A. Nr. s. Kantonsarchiv Schaffhanse»: Abschiede.
Gesandte: Wie 30. März bis 1. April.
1. Die Boten der Schiedorte tragen Schultheiß, Rächen und Burgern zu Berit vor, welche Umstände sieverhindert haben, auf dem Tage zu Lausanne etivas Fruchtbares zu handeln, begehren deßhalb weitem Bescheid,ob Bern ihnen bewillige, die Unterhandlung fortzusetzen und seilte Boten auf einen zu bestimmenden Tag mitgrößereit Nollmachten abzuordnen, und ermahnen, die Folgen der Sache zu erwägen, wünschen auch, daß Beritgegen die Unterthanen des Bischofs von Lausanne weder mit Eroberung noch Glaubenszwang weiter vorgeheals iit dem ersten Ausschreiben verheißen worden, sondern mit dem angebotenen Recht sich begnüge, — Allesmit „hübschen" freundlichen Worten, Exempeln und bewegenden Gründen. II. Die Herreit sagen dafür denSchiedleuten, als ihren vorzüglichen „Herzfründen", den geflissensten Dank und geben auf dieses Anbringenfolgende Antwort: l.Sie haben ihre Boten nach Lausanne nicht aus Verachtung des Handels ohne besondereVollmachten abgefertigt, sondern in.der Meinung, daß es noch früh genug sein werde, wenn Freiburg undWallis, als Theilhaber des Krieges und des eroberten Landes den Tag auch besuchten und gütliche Mittel
85