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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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April 1530.

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Lausanne. 1536, 30. März bis 1. April.

Ttaatöarcinv Zürich: Abschiede Bd. 13,1'. 20, 25. Kailtonsarchiv Basel: Acten zwischen Savoyen und Genf 15301560, A.Nr. 3.

ÄatttvnSarchiv Schafshailsen: Abschiede.

Gesandte: Zürich. Hans Haab; Hans Balthasar Keller. Basel. Blasius Schöll!; Hans Rudolf Frei.(Andere unbekannt).

t». Die Boten der Schiedorte sind am 27. März hier eingetroffen, die von Bern und diejenigen desHerzogs aber lange ausgeblieben; dies die Ursache, warum sie so viele Tage müßigverlenzt" lind aufgezogenworden. ?». Es weiß jeder Bote, wie die Berner am Montag (27. März) vor Chillon gekommen sind und dasSchloß am Mittwoch darnach Morgens erobert haben. «. Am Donnerstag Abends haben die Anwälte desHerzogs ihre Credenz übergeben und ihre Befehle eröffnet, die wesentlich den schon in Bern empfangenenVorschlägen gleich lauten, der Hauptsache nach dahin zielend, daß alles Eroberte sannnt Kosten und Schadeildem Herzog zurückerstattet werde. Obwohl man die Anwälte freundlich ersucht hat, allfällige weitere Aufträgezu entdecken, da solche Artikel von Bern wahrscheinlich abgewiesen würden und eine gütliche Ausgleichungsich dadurch zerschlüge, so beharren sie doch auf ihrer Eröffnung, nur mit etilem Vorbehalt wegen der Genfer;wenn aber die Schiedboten eine Unterhandlung beginnen, so wollen sie die Sache wieder au den Fürstenbringen und dessen Bescheid erwarten. «. Die Boten wisseil, wie die herzoglichen Anwälte sich über dieEinnahme von Chillon beklagt, und wie man die Berner mit gutem Glimpf verantwortet hat; dabei habensie auch zu verstehen gegeben, wie nöthig es sei, diesen Handel beförderlich zu erledigen, da von beiden Seitenandere Gefahren im Anzüge seien, die man noch nicht näher bezeichnen dürfe, v. Darauf hat man Freitagsdie Boten von Bern vorberufen, um ihre Instructionen zu erfahren, die dahin lauten, sie sollen anhören lindberichten, was ihnen vorgebracht werde. Dies zeigt man dep savoyischen Anwälten an, sowie die Erklärung,welche die Berner wegen Freiburg und Wallis gegeben, die auf diesen Tag auch geladeil, aber nicht erschienensind, nämlich: Die von Freiburg haben an Zürich geschriebeil, sie wollen für ihren Theil an dem Erobertensich allein gegen den Ansprecher verantworteil, weil sie sich nicht so weit eingelassen als Bern, und sich sonstniemands beladen; die Boten von Wallis haben rundweg eröffnet, daß sie den Tag zu Lausanne gar nichtbesuchen, das eingenommene Land mit dein Schwert behaupten und sich nicht davon abthädigen lassen wolleil.Auf die erneuerte Frage, ob die Anwälte des Herzogs mit dem einen Theil, der zu einer gütlichen Unter-handlung bereit sei, sich vertragen oder alle drei schuldigen Parteieil miteinander belangen wollen, geben sie dieAntwort, sie hätten verhofft, hier alle drei zu findeil; zu einer Verhandlung mit den Freiburgern wären sie,auf ein Geleit Hill, ermächtigt; mit den Wallisern könnten sie diesmal noch nichts anknüpfen, da der Herzogauf deren jüngstes Schreiben noch keinen Entschluß gefaßt habe; mit den Bernern allein und über andereBedingungen zu verhandeln, haben sie außer der schon bekannten jetzt gar keine Vollmacht; wenn es aber dieSchiedboten ersprießlich dünkte, wegen Bern besonders zu vermitteln, so würden sie (die Anwälte) dies gerngestatten und das Weitere hinter sich bringen, l. Trotz aller Anstrengung hat man also nichts erreicht undnach reislicher Berathung sich entschlossen, diesmal nichts weiter vorzunehmen, und zwar aus folgenden Gründen:1. Weil Glarus und Appenzell nicht erschienen sind, während sie auf dem vorigen Tag sich als Schiedboteneingelassen. 2. Weil die Freiburger und Walliser diesen Tag nicht besuchen und an etiler gemeinsamen Unter-