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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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März 1536.

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beförderlich nach Basel schicken, die dann der Rath daselbst allen Theilen zustellen wird. I». Sodann wurdeangezogen, wie viel Nachrede den Liebhabern evangelischer Lehre und Wahrheit daraus erwachse, daß die Güterder Kirchen nicht zur Pflanzung göttlicher Ehren und zum Trost der Armen, wie sie verordnet worden, ver-wendet werden, und um dem vorzubauen, gerathen, an solchen Gütern sich nicht zu vergreifen, damit dieWiderwärtigen keine Ursache haben, das Wort Gottes oder uns zu verleumden; dazu wäre gut, wenn allent-halben ernstlich darob gehalten würde, daß die Kirchengüter ihrem wahren Zwecke gemäß, vornehmlich zur Er-haltung ver Kirchendiener, auch zurAufziehung" frommer, gelehrter Leute, die in Zukunft den Kirchen mit Ver-kündung des göttlichen Wortes vorstehen und zur Verwaltung weltlicher Obrigkeit dienen könnten, sowie zurErnährung der Dürftigen, und zu keinen weltlichen Dingen verwendet würden; das müßte dazu führen, daßdem Mangel an Prädicanten, der sich jetzt schon bemerken läßt, vorgebeugt und schwere Klagen verhütet würden.Das hat man zu weiterein Nachdenken in den Abschied genommen, v. Über den Antrag, welchen Basel aufdem letzten Tage gestellt, daß man sich häufiger als bisher versammeln sollte, hat man diesmalnichts Be-sonderes" berathen, weil einige Boten darüber keine Befehle haben; doch stimmt man darin überein, daß wennein Ort in Geschäften, welche die Kirche betreffen, und um welche die andern auch wissen sollten, die übrigenzu ihm oder an eine gelegene Malstatt beschrieben, die Herren und Obern, zur Förderung göttlicher Ehrenund Abwendung von Schaden, nicht säumen würden, daselbst zu erscheinen, was allseitig mit Dank vernommenwird. Weil man aber täglich sieht,wie andere sich (in) den Handel schicken", indem sie Alles, was ansgemeinen Tagen zu verhandeln ist, zuvor miteinander berathschlagen und es so einrichten, daß sie einhelligsind, so daß ihnen kein Mehrentfalleil" mag, so wird dieser Artikel (nochmals) zu allen Theilen heimge-bracht, uin mit Ernst zu berathen, was hierin zu thun oder zu lasseil sei, damit unsere gemeine Wohlfahrtfürohin etivas besser bedacht und nicht so gering geachtet werde; darüber ist auf künftigen Tagen Bescheid zugeben. «R. Heimzubringen, ivas die Gesandten von Basel der neun Solothurner halb, die zu Bern gefangenliege», angebracht haben, um dann dem Rath zu Basel der Herren (von Zürich zc.) Meinung anzuzeigen.

Jni Bieler Exemplar fehlt <1.

Der Naive des St. Galler Gesandten aus dortigein Nnthsbnch 153341, S. 146.

Zur Einleitung dieses Tages mag folgende Missive notirt werden:

1536, 9. März. Basel an Zürich. Es werde von seinen Gesandten über die zu Basel geschehene Handlungin Sachen der hl. Religion Bericht empfangen haben; Wiewohl der Abschied nichts enthalte, ob man deß-halb fernere Tage leisten und auf Erfordern von anderer Seite eimnündig bei der gestellten Confession bleibe»wolle, oder wessen ein Theil sich von dem andern zu getrösten habe, so erachte man dochum unser allerHeil willen" für nothwendig, sich weiter zu versammeln, um mit Gottes Hülfe die angefangene Handlung zuvollenden, und habe dafür einen Tag nach Basel angesetzt auf Sonntag den 26. d. M., zu dein aber nurdie Nathsbotschaften erscheinen sollen, mit der Vollmacht, die christliche Confession zu beschließen.

St. A. ZiNich: A, Rcligionssachm.