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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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März 1536.

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Basel entschuldigt schriftlich seine Abwesenheit, unter Anderm damit, daß es wegen des Savoycrhandelseine Botschaft nach Lausanne abgefertigt habe und wenn, wie es hoffe, dieser Haupthandel beigelegt werde,auch der Anstand wegen Greyerz wegfallen werde. «.».Basel: MWo-nbu-y ississ, Missw-vom sv.Märzes».

Zu «I. Der im Text enthaltene an Solothurn erthcilte Rath ist ausschließlich das Resultat einer Ver-handlung der V Orte. Der Zürcher und Basler Abschied besagt: Die Boten von Solothurn zeigen denenvon Zürich, Glarus, Schaffhausen und Appenzell an, daß die Roggenbachcr und Andere zu Bern gefangenseien w. und bitten um Rath. Da die Gesandten hierüber nicht instruirt sind, so nehmen sie dies inden Abschied, um auf nächstem Tag Antwort zu geben. Eine Missive vom I. April von Zürich an Glarus,Basel, Freiburg, Schaffhausen und Appenzell erwähnt, man habe das von den Boten von Solothurnetlichen"Eidgenossen Vorgetragene, weil ohne Instruction, heimzubringen genommen, in der Meinung, Wenn Zürichden betreffenden Orten einen Tag ansetzen wollte, freundlich hierüber zu verhandeln, man denselben besuchenWerde; Zürich bestimmt nun einen solchen Tag auf den 18. April nach Aarau. Am 10. April ladet Zürichauch St. Gallen auf diesen Tag und bemerkt, die bezügliche Abrede zu Baden sei zwischen Glarus, Freiburgund Schaffhausen erfolgt, und Zürich beauftragt worden, hievon an Basel, das abwesend war, und anSt. Gallen Mittheilung zu machen. St.A.Zürich: MWv-nbuch issv, r.sa u. 41.

Zu v. Der Solothurner Abschied hat die Bemerkung des Glarncr Gesandten nicht.

Zu in. 1) Unterm 24. März (Freitag vor Lätare) berichtet Freiburg an Lucern die Beilegung desAuslandes betreffend Greyerz. St. A.Lucer», Cop>-b-w WWed.

2) Unterm 30. März schreiben die XI Orte an Schultheiß und Rath zu Bern, dieser Tag sei vonde» VII Orten wegen des Spans zwischen Bern und Freiburg in Betreff des Grafen von Greyerz beschriebenworden, weil die von Bern in ihrem letzten, scharfen Schreiben bemerkt haben, sie wollen gewärtigen, wer siehindern werde, ihr Vorhaben auszuführen, und man annahm, daß ein solches Vorgehen über das Ncchtsbietcnderer von Freiburg wenig Gutes bringen dürfte. Um in dieser Sache rathen zu helfen, seien auch die übrigenOrte beschrieben worden. Da der Handel die von Bern betroffen, habe man nicht für nöthig erachtet, auchsie zu berufen, zumal man angenommen habe, ihr Bote hätte wenig Vollmacht besessen, so daß man dochdurch Botschaften oder Briefe mit Schultheiß und Rath hätte verhandeln müssen. Ans diesem Grunde undja nicht aus Verachtung habe man unterlassen, die von Bern zu beschreiben. Man schicke ihnen aber hierden Abschied und alle Verhandlung, damit sie auf den nächsten Tag diesfalls ihre Botschaft instruiren können.

St. A. Bern: Allgemeine eidg. Abschiede 6(1, x. 221. (Original.)

Zu t>. Auf den Tag vom 26. Juni instruirt Zürich unter Anderm dahin: Ab dem letzten Tag zuBaden haben die Gesandten der VII Orte freundlich an Zürich geschrieben, daß es dem Vogt Hasler vonUtznach das gestohlene Gut nach Abzug der Kosten verabfolgen lassen möge. Sollte hierüber Antwort ver-langt werden, so sollen die Gesandten den Gegenstand vor die Boten der XIII Orte ziehen und eröffnen, daßihnen kein bezügliches Verkommniß bekannt sei; wenn man aber ein solches unter dein Siegel eines Land-voqts errichten wolle, so wollen es die von Zürich auch eingehen und dem Vogt Hasler das Seine wiederzustellen. Zürich: Justructionsbuch WS84S, k. WS.

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Waset. 1536, 27. März.

Staatsarchiv Zürich: Acten Neligionssachen. Stadtarchiv Biel: Abschiede 15341597.

Tag der Städte Zürich, Bern, Basel, Schaffhausen, St. Gallen, Mülhausen und Biel; auch Straßburgund Constanz.

Gesandte; St. Gallen-Stadt. Ambrosius Schlumpf, Burgermeister. (Andere nicht bekannt).