März 1536.
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Äbten von Einsiedeln und Pfäfers wegen einiger Zinse wird, gemäß den ergangenen Abschieden und dem Be-gehren beider Parteien auf den nächsten Tag verschoben. «K. Die Boten von Solothnrn zeigen denen vonden V Orten an, die Noggenbacher und andere ihrer Feinde sitzen zu Bern gefangen; dieses habe solchesgemeldet mit dein Beifügen, daß es das Recht gegen dieselben ergehen lassen werde. Da nun zu besorgen,daß eine List dahinter sei, so bitten sie um Rath, damit sie dieser gefährlichen Leute endlich los würden. Eswird ihnen folgender Rath ertheilt: 1. Sie sollen alle Handlungen und Frevel der Noggenbacher und Mit-haften in eine Schrift verfassen, diese Bern mittheilen und dabei anzeigen, daß die Frevler gemäß den er-gangenen Abschieden verwiesen oder sonst gestraft werden sollen. 2. Es soll aber nirgends davon Meldunggeschehen, daß Solothnrn sie berechtigen wolle, sondern einfach darauf gedrungen werden, daß Bern dieselbengemäß den Blinden nach Verdienen strafe; dann sei zu gewärtigen, was Bern thnn wolle, v. Der franzö-sische Gesandte, Herr von Boisriganlt, erneuert vor den zehn Orten (Zürich, Bern und Basel fehlen) dasauf letztem Tage zu Lucern gestellte Gesuch um Knechte, sich auf die Capitel und die Ncreinung berufend;der König begehre zwei Hansen, den einen, um mit seinem Heer zu ziehen, den andern zur Beschirmung seinerPerson; er wolle den Kaiser nicht angreifen; wenn aber dieser angriffe, so würde ein Krieg daraus entstehen,von welchem man weit und breit zu reden hätte. Es wird ihm geantwortet, man möchte dein König gernewillfahren; weil aber ringsum alle Fürsten und Herren sich rüsten, so daß man nicht wissen könne, wie sichdie Dinge gestalten werden, und da der Buchstabe der Vereiuung sage, daß mau die Kuechte nur zu Be-schirmung seiner Lande, und zwar bloß in Zeiten, wo die Eidgenossenschaft nicht mit eigenen Geschäften undHändeln beladen, abtreten müsse, jetzt aber noch nichts verlaute, daß ihn jemand angreifen wolle, und er selbstnicht allsgesprochen, wohin er sie brauchen wolle; da endlich genugsam bekannt sei, wie leider die Sachen inder Eidgenossenschaft stehen, so daß man das Volk nicht entbehreil könne, so sei man Willens, die Knechtejetzt daheim zu behalteil und weder dein König noch dem Kaiser noch einem andern Fürsten zuziehen zu lassen;sobald aber die Zeiten sich wieder ruhiger gestalten, ,verde man thun, wozu mau verpflichtet sei. Der Botevon Glarus bemerkt, daß er nur Befehl habe, anzuhören, t. Ein Gesandter von Bremgarten meldet, dieStadt besitze einen Zehnteil zu Woltern im Zürcher Gebiet; der sei nun mit einem Verbot belegt, indem derdortige Prädicant verlange, daß sein Einkommen daraus verbessert werde; das können sie aber nicht zugeben,und müssen verlangeil, daß Zürich den Arrest aufhebe; wollte der Prädicant von seiner Ansprache nicht lassen,so soll er sie vor den Gerichten betreiben, wo die Berechtigten wohnen, oder vor den Näthen der VIII Orte.Die Boten von Zürich erklären von sich aus, da sie nicht instruirt sind, die Obrigkeit könne den Predigernirgends anders hinweisen, da dieser Zehnten in ihren hohen und Niedern Gerichten liege, Ivo den Klägernauch gutes Recht werden würde. Darauf stellen die Boten der übrigen Orte an Zürich das Gesuch, esmöchte die Beschlagnahme aufhebeil, oder dann denen von Bremgarten den Pfaudschilling entrichten, um densie den Zehnten erkauft haben, und denselben zu eigenen Händen nehmen. Heimzubringen, was man thunwolle, wenn Zürich in keinen von beiden Vorschlägen willigt. K. Heimzubringen das Gesuch des HeiniLällsfi, Fähren zu Koblenz, ihm zu gestatten, auf seine Kosten ein Seil über den Rhein zu machen, damit erPersonen lind Güter desto sicherer hinüberfertigen könne. Antwort ans nächstem Tag. I». Es waltet einSpan zwischen denen von Appenzell und Ammann Eisenhut, um einiger Reden und Handlungen des Letztern,Villen, derer wegen ihn jene in VerHaft gesetzt; dein Gefänglich entronnen, hatte sich derselbe in das Nheinthalgeflüchtet, wo ihn aber, auf Begehren der Appenzeller, der Vogt daselbst wieder gefangen, aber gegeil 1000 Gl.Bürgschaft und das Versprechen, sich zu stellen wohin er citirt würde, auf freien Fuß gesetzt hat. Als dann