666 März 1536.
ausgezogen, scheine dieses dem Kaiser eine neue Unternehmung, die mit jener Antwort im Widerspruche stehe;womit von Seite des Kaisers auch eine Vorstellung betreffend den Grafen von Greyerz verbunden werde.Das Vorgehen gegen Chillon sei aber dadurch veranlaßt worden, daß von diesem Schlosse aus die frühernund neuen Unterthanen derer von Bern beunruhigt, Räubereien vorgenommen und auf die Garnison derervon Bern mit Kanonen geschossen worden sei u. s. w., während der Hauptmann des Schlosses so gute Wortegab, daß man stets erwartete, er werde sich übergeben, ohne einen neuen Auszug zu veranlassen. Der letzteresei nun erfolgt und könne ohne Gefährde nicht rückgängig gemacht werden. Aus diesen und andern Gründenhoffe man, der Kaiser werde das Vorgegangene nicht verübeln und bei dem frühern Entschlüsse, die Anständedurch die kaiserliche Botschaft und die Eidgenossen, welche früher in der Sache gehandelt, freundlich beilegenzu lassen, verharren. Betreffend den Grafen von Greyerz sei man von der Forderung einer Huldigung fürjene Plätze und Lehen, die er von dem Herzog von Savoyen erhalten und die nun unter die Hoheit derervon Bern gekommen, zufolge dem er ihnen zu erkennen hätte, zurückgetreten. Das sei zu Ehren des Kaisers undauf die Bitte anderer Herren und Freunde derer von Bern geschehen. Datum den 26. März. «Französisch.,
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Milden. 1533, 27. März (Montag nach Lätare zu Mittefasten).
Staatsarchiv Lucern: Allg. Absch.X. 2, t'.538. Staatsarchiv Zürich: Abschiede Bd. 13, f. 31. Tschadische Sammlung: Vd.7, Nr.XXXVIII.
Staatsarchiv Bern: Allg. eidg. Absch. 66, S. 213. Kantonsarchiv Basel: Abschiede 1533—1536. Kantonsarchiv Areiburg: BadischeAbschiede Vd. 13, k. 295. Kautousarchiv Solothurn : Abschiede Bd. 21. Kantonsarchiv Schqffhauseu: Abschiede.
Gesandte: Zürich. Junker Hans Edlibach. Lucern. Hans Golder, Schultheiß. Uri. Mansnet Zum-brunnen, Seckelmeister. Schwyz. Ulrich Aufdermaur, des Raths. Unterwal den. Hans Amstein,Annnann. Zug. Götschi Zhag; Ulrich Staub. Glarus. Hans Aebli, Amman». Basel. (Niemand). Frei-dling. Ulrich Nix, des Raths. Solothurn. Konrad Graf, Jacob Becker (Bcrki?), beide des Raths.Schaffhausen. Alexander Offenburger, des Raths. Appenzell. Ammann Broger. — E. A.A. k. 57a.
Der Landvogt im Thnrgau schreibt, Christoph Giel, Gerichtsherr zu Wengi, habe vor ihm und demStadtgericht zu Franenfeld zwei Anstände betreffend Geldschulden gehabt und verloren; nachdem derselbe sichöfter geweigert, den Urtheilen Folge zu leisten, sei der Landvogt endlich genöthigt worden, bei 10 GuldenStrafe und beim Eid denselben zur Pflicht zu ermahnen; er habe aber auch darum sich nicht bekümmert underst auf die wegen Ungehorsam angedrohte Strafe erklärt, er wolle seinen Pflichten als Burger zu Frauenfeldnachkommen, aber die Gebote wegen Vollziehung des Urtheils nicht anerkennen, indem er schlechtweg die Be-fugniß des Laudvogts bestreite, für Geldschulden einem Edlen oder Gerichtsherrn bei 10 Gulden Strafe oderbeim Eid zu gebieten, wie einem gemeinen Bauern oder Einsaßen, obschon dieses Recht von den Landvögtenstets geübt worden; er bitte daher um Rath. Da nun gerade der alte Landvogt im Thnrgau, Hans Edlibachvon Zürich, gegenwärtig ist, so wird er darüber befragt, der auch bestimmt das bestrittene Recht des Landvogtsals eine sehr alte Übung bestätigt, der sich weder Giel noch andere Edlinge zur Zeit seiner Verwaltung wider-setzt hätten; daher wird dem Landvogt geschrieben, er soll den Giel und dessen Anhänger auf den nächstenTag bescheiden, auch selbst erscheinen, wo dann die Boten Vollmacht haben sollen, den Giel für seine Wider-spenstigkeit zu bestrafen. I». Wegen des starken Überhandnehmens der „Walchen" und Bettler wird aber-mals beschlossen, sie sollen nirgends geduldet, sondern verhört und bestraft und allenthalben aus der Eid-genossenschaft verwiesen werden, damit die armen Leute ihrer los werden, v. Der Anstand zwischen den