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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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März 153k.

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dann geschehen sei, mögen die von Wallis diesfalls mit den Kriegsregenten im Feld verhandeln. Den Abtzu St. Moritzen werden die, welche in das Feld ziehen, in Schntz nehmen, daß ihm keinerlei Beleidigungwiderfahre.

II. (19. März). Auf weiteres Verlangen der Gesandten von Wallis bewilligen Näthe und Burger, daßihren Obern dasjenige Land, welches die Walliser eingenommen und das ihnen gehuldigt hat, verbleibenmöge, nämlich das Kloster Osch und das dazu gehörende ganze Thal; ebenso die zwei Kirchspiele; dochsollen sie sofort mit den Abgeordneten von Bern marchen; man habe gestern deßwegen abschlägige Antwortgegeben, weil man geglaubt habe, die Dranse sei die beste March; da dieses uicht der Fall sei, so wolle mandenen von Wallis entsprechen. Thonon können die von Bern ehrenhaft nicht von Händen geben; betreffendChillon lasse man die Sache angestellt bis es erobert sei. Die von Wallis mögen gute Obsorge tragen,daß des Herzogs Boten nicht den St. Bernhard passiren.

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Sitten. 1536, zwischen 23. März und 7. April.

Verhandlung zwischen Gesandten von Lucern, Nnterwalden und Freiburg, im Namen der VII Orte,und Wallis.

Das annähernde Datum und die verhandelnden Orte ergeben der Abschied vom 14. März v und dienachfolgende Missive in Zusammenstellung mit dem Abschied vom 8. April; der Inhalt der Verhandlung folgtans dem Abschied vom 11. April v.

Freiburg an Lucern. Man werde berichtet sein, was in Wallis durch die Boten derer von Lucern undderen Mitgesellen im Namen der VII Orte verhandelt worden sei und was die von Freiburg ihnen im Hinein-reiten ihre eigenen Angelegenheiten betreffend angezeigt haben, wie man nämlich Bern gemäß des Burgrechtsüber die Klagen derer von Freiburg zu Recht gemahnt habe. Darauf habe Bern freundschaftlich an Freiburggeschrieben, daß man die betreffenden Anstände ohne Recht in anderer Weise beilegen wolle. Es habe nunFreiburg seine Botschaft verordnet, die morgen vor dem Rath zu Bern erscheinen und fordern werde, daßman Freiburg bei der Billigkeit belassen oder gemäß des Burgrechts im Rechten Red und Antwort geben solle.

K. A. Freiburg: Missivenbuch Nr. iL, k 45 (ohne Datum).

Bern. 1536, 26. März.

Staatsarchiv Bern: JnstructionSbuch 1. 51.

Verhandlung zwischen Bern und einer Gesandtschast des Kaisers.

Es liegt nur die Antwort Berns auf den Vortrag des kaiserlichen Botschafters Marnold vor; dieselbegeht dahin: Auf eine frühere Verwendung des Kaisers habe man erwiedert, man sei geneigt, die Anständezwischen dem Herzog von Savoyen und denen von Bern einem gütlichen Entscheide der kaiserlichen Botschaft(»eis vorm«) und einigen Gesandten der Eidgenossen zu unterstellen. Da man seither gegen das Schloß Chillon

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