März 153K. 659
Zu v. Eine Antwort findet sich auf t', 515 der Luc. Samml., nach dem vom Redactor selbst auf der Rückseiteangegebenen Datum am 16. März (Donstag vor Oculi) crtheilt. Die VII Orte haben sich der Ankunft des Ge-sandten nicht verschen! Wenn er ihnen aber etwas in den Abschied gebe, so wollen sie es heimbringen und sichauf der nächsten Zusammenkunft zu einer Antwort entschließen. Man sei wohl in der Fassung, eine weitere zugeben, aber ohne Vollmacht, sie zu eröffnen, da man einige Bedenken über die Handlung in Bern, betreffend denBischof von Lausanne, den Grafen von Grcyerz zc., hege und im schlimmer» Fall sich Frciburgs annehmen müßte;darum könne man jetzt keine Knechte gehen lassen. Den angeführten Brief hätte der Gesandte wohl er-sparen können, da die Bcrncr daraus lesen möchten, „als ob wir sy so übel förchtind, das aber gwüß nitist"; die Obrigkeiten zürnen ihm aber deßwegen nicht, indem sie sammt und sonders ihm bisher alles Gutezugetraut haben. Die freundlichen Anträge betreffend den Bischof von Lausanne Zc. verdankend, bitte manihn, sich die Sache treulich befohlen sein zu lassen Zc.
Zu «. Das Freiburgcr Exemplar enthält den Inhalt der Relation von Vogt Hünenbcrg und dashierauf Folgende nicht, mit Ausnahme des letzten Satzes. Auch der Solothurner Abschied enthält diesenArtikel verkürzt.
Zu ll. 1536, 18. März (Samstag vor Oculi), Luccrn. Die Boten der VII (katholischen) Orte schreibenan Zürich: Da zwischen dem Herzog von Savoycn und den Eidgenossen von Bern ein Span entstanden, sohabe Freiburg für sich Besorgnis; gehegt, aber von Bern den Bescheid empfangen, daß es von diesem in keinerWeise bekümmert werden solle Zc. Darauf sei aber ein anderer Anstand, den Grafen von Grcyerz betreffend,begegnet, indem die Bcrncr de» Grafen nöthigen wollen, ein gewisses Lehen von ihnen zu empfangen; Frei-burg sei' dagegen entschlossen, seinen Bürger im Recht zu schirmen. Deßhalb habe man einen Tag angesetztund Bern auf das freundlichste gebeten, die von Freiburg zc. in Ruhe zu lassen; es antworte aber unterAndern;, es gedenke fürzufahrcn zc. Nun vernehme man, daß es auf den nächsten Sonntag ausziehen wolle,angeblich gegen das Schloß „Zilian" (Chillon), unter Ncuenstadt an; See, aber durch das Land des Grafenvon Grcyerz oder nahe dabei, wcßhalb die von Freiburg besorgen, es gelte der Auszug dein Grafen, und denBcrnern Recht angeboten haben; wollten aber diese Gewalt brauchen, so würde Freiburg auch sein Vermögeneinsetzen. Bei solchen Umständen habe man erwogen, daß ein gemeiner Tag zu spät käme, und zur Er-sparung von Kricgsunruhcn die von Bern gemahnt, laut der Bünde und des Landfriedens Freiburg bei demRechten bleiben zu lassen; indessen habe man sich Frciburgs gcmüchtigt, daß cS auch dabei bleibe. Sodannsei zum zweiten Mal der Herr von Boisrigault erschienen, um Knechte zu begehren, was man aber in Be-tracht der gefährlichen Umstände nicht bewilligt, vielmehr den Vögten geschrieben habe, sie sollen niemand weg-laufen lassen, die Hauptleute und Aufwiegler gefangen nehmen zc.; Zürich möge seinem Vogt in den FreienÄmtern das Gleiche befehlen. Denn der Kaiser habe sich auch um Knechte beworben und weil man allerleiseltsame Dinge vernehme, deren Ausgang ungewiß sei, „dann wir den fürstcn und Herren nit zu viel ge-truwen bedürfen," so wolle man jetzt keinem Theil willfahren und habe einen Tag für alle Orte angesetztnach Baden auf Sonntag Mittefasten (26. März), welchen Zürich auch besuchen möge zc.
St. A. Zürich: A. Lucern. — K. A. Schaffhausc»: Corrcspondenzen.
Beim Lucerner Abschied liegt das Concept eines Schreibens der sechs Orte (ohne Freiburg) an Zürich,GlaruS, Basel, Schaffhausc», Appenzell, in welchem des vermuthetcn Auszuges der Berner und der Ansehungeines Tages nicht erwähnt, sondern einfach die Orte kraft der Bünde und des Landfriedens geinahnt werden,dem rechtbcgehrendcn Thcilc, nämlich Freiburg, dessen man sich soweit vermächtigt, daß es nichts Weiteresverlange, zum Recht zu verhelfen, und Bern, wenn es trotz des RechtbietenS Gewalt brauchen wollte, davonabzumahnen; — wahrscheinlich Product eines frühern Stadiums der Bcrathung.
Zu x. Ii" Freiburgcr Abschiedband 58, 1. 87, (erste Seite der diesen Abschied umfassenden vier Bogen)steht der Schlüssel einer Geheimschrift. Sie enthält 22 Zeiche»; 5 für soviel Namen auswärtiger Staate»; 13für die XIII Orte; 3 für Wallis, Bünden und Notwcil und 1 als Credenz für die Läufersbotcn. Das Schrift-