März 1530.
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handelt hat, desgleichen, was Hauptmann Mathis gesagt; was ein lateinischer Brief, der insgeheim nachLindau gekommen, enthalte, soll auch geheim bleiben. Vogt Hünenberg hat durch eidliche Kundschaft erfahren,daß jener von Hitzkirch vor Zweien geäußert: innert vier Wochen werde der alte Commenlhur mit Hülfe derBerner das Gotteshaus mit 4 500 Mann überfallen und zerstören zc. Da nun derselbe flüchtig ist, undman gern erfahren möchte, woher er solche Nachrichten habe, so wird ihm sicheres Geleit angeboten; Lucernsoll aber dessen Hab und Gut zu Hitzkirch mit Arrest belegen. Ähnliche Reden, nämlich daß der alte Connnen-thur vor Ostern wieder in Hitzkirch sein werde, sind auch an zwei Orten in den Ämtern von Landstreicherngehört worden. Der jetzige Vogt in den Freien Ämtern, aus Zürich, hat irgendwo geäußert, bis St. Johanns-tag wolle man in Einem Glauben sein, oder es müsse kein Stein auf dein andern bleiben. Den: Vogt Hünen-berg ist auch hinterbracht worden, daß die Bauern zu Altwies und an andern Orten seit dem Kriege Bern«ganz stolz und reizbar („kutzlig") seien, gerade wie vor dem Kriege mit den Altgläubigen Heimzubringenwas man dabei thun, und ob man von Zürich Bericht fordern wolle. Es sollen besonders die Grenzort!weder Kosten noch Mühe sparen, um überall zuverlässige Kundschafter zu haben. «!. Wege,: dieser seltsamenVorfälle wird ein Tag angesetzt auf Sonntag Mittefasten (20. März) nach Baden, wohin alle Eidgenosseneinzuladen sind, Bern aber nur iu dein Fall, wenn es indessen der Mahnung der sechs Orte statt thnt.«. Aus verschiedene.: Gründen wird beschlossen, es sollen Lucern, Nnterwalden und Freiburg Boten nachWallis senden, um sich über die bedrohlichen Zeitumstände zu berathen; diese Boten sollen an: Donnerstag nachOculi (2o. März) von ^reibiug abgehen. 4» Heimzubringen, ob die VII Orte, wenn der Krieg angehensollte, Boten in: Wallis, und die von Wallis solche bei den VII Orten haben sollen, um einander gegenseitigAlles gründlich zu berichten. K. Da man nicht weiß, was die Verner gegen Freiburg in: Sinne haben, sowird vereinbart, es soll Freiburg, wenn Bern antwortet, es wolle das Recht nicht gelten lassen, seine Mah-nung sofort allen Orten zuschicken, ihn: zu helfen; darin soll anch ausdrücklich gesagt werden, wenn Freiburg,so eilends angegriffen würde, daß es nicht weiter mahnen könnte, jedes Ort doch unverzüglich mit Leib undGut, laut der Blinde, ihn: beistehen soll. Wäre jedoch Freiburg schon so eingeschlossen, daß es gar keine Mah-nung mehr erlassen könnte, so soll jedes Ort, das solches vernehme, es sogleich den andern der VII Orte ver-künden und jedes seine Mahnung an die andern Orte besonders echehen lassen, wie es abgeredet ist. Wennder Krieg mit Freiburg begu.nt, so soll die Mannschaft der übrigen Orte, gemäß den: frühern Plane, sich ineinen Haufen sammeln, und dann erst berathen werden, welchen Weg man einschlagen wolle. Der Bote vonSchwyz kann sich hicbei nicht einlassen, weil er nicht so viel Vollmacht hat; Solothurn will es heimbringenweiß übrigens, was über den Anschlag geredet worden. Endlich wird beschlossen, allen Zugewandten denVogteien ennet dem Gcbirg, den: thurga.üschen Adel dieses Alles kund zu thun, ebenso denen von Wallis undNotwcil; endlich mit den: Gesandten des Kaisers Rücksprache zu uehmen, damit die versprochene Hülfe marsch-fertig wäre, sobald man nochmals schriebe. I». Der französische Gesandte wiederholt seinen ersten Vortragund tadelt mit scharfen Worten, daß man dem König die Knechte vorenthalte; bereits habe er mit den Bernernin den: Sinne gesprochen, daß sie mit den VII Orten keinen Krieg anfangen sollen, indem der König indiesen: Fall den VII Orten Beistand leisten wlirde. Indessen gehe allgemein das Gerlicht, die Eidgenossenwerden einander selber zun: Kriege treiben und die VII Orte stehen mit andern Fürsten und Herren inUnterhandlung, was gegen die Vereinung mit den: König wäre; er müsse ihnen daher offen heraussagenwenn fremdes Volk ins Land käme, würde vielleicht aller Krieg der ganze» Christenheit den Eidgenossenauf den Hals gezogen, was man wohl bedenken solle. Sein oberwähntes Schreiben bittet der Gesandte nicht
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