656
März 15 ZK.
Bischofs abgefordert haben, so könne man keine schließliche Antwort ertheilen. Man stelle das gleiche Ver-langen (wie die Kriegsregenten), und wenn demselben entsprochen werde, sei man bereit, das Burgrecht zubeschwören. In Betreff der Gitter werde man mit denen von Gens so verfahren, daß man hoffen dürfe, siewerden sich nicht beklagen.
Die Namen der Genfer Gesandten aus dortigem Rathsregister vom 25. Februar.
Lncern. 153s», 14. März (Dienstag nach Rcminiscere).
Staatsarchiv Lucern: Allg. Absch. X. 2, 5.616, 5iii. Kantonsarclnv Freiburg: Abschiede Bd. 68, 5.88.jtantouöarchiv Solothurn: Abschiede Bd. 21.
Tag der VII Orte.
Gesandte: Nri. (Jacob) a Pro, Seckelmeister. Freibnrg. Ulrich Nix; Martin Sesinger. (Andereunbekannt).
t». Da dieser Tag angesetzt ist wegen des Spans zwischen Freiburg und Bern, in Betreff des Grafenvon Greyerz und anderer Händel, worüber von Bern eine Antwort verlangt worden, so wird zunächst dessenSchreiben verhört, worin es unter Andern: sagt, es werde in der Sache fürfahren und erwarten, wer es ihmwehren wollte. Es wird dann jedem Boten eine Copie gegeben; die „rechte" Missive bleibt hier. Die Botensind aber mit ungleichen Instructionen versehen; die einen möchten nämlich alle Mittel der Unterhandlungversuchen, um Bern dahin zu bringen, daß es sich mit dem Rechten begnügte, und erst wenn dies zu nichtsführte, sich berathen, was man weiter thun wolle; die andern, und zwar die Mehrheit, will zwar den güt-lichen Weg einschlagen, um Freiburg bei dem Recht, Burgrechten, Bünden lind Landfrieden zu erhalten; wennaber dies nichts hülfe, Leib und Gut zu ihm setzen, wie man versprochen habe. Freiburg dankt nun zumhöchsten für diesen Entschluß und berichtet ferner, wie Bern den Bischof und das Capitel zu Lausanne zuüberfallen drohe, und was sich mit Vivis zugetragen. Da man aber wahrgenommen, daß Freiburg denenvon Bern noch kein Recht angeboten, so wird ihm gerathen, gleich in aller Eile ein Schreiben heimzusenden,damit Bern das Recht dargeschlagen und eine unverzügliche Erklärung begehrt werde, ob es Freiburg beiRecht und den Bünden wolle bleiben lassen; die Antwort soll alsogleich nach Lucern gemeldet werden, wo dieBoten unterdessen beisammen bleiben, damit man je nach dem Inhalt sich berathen kann, ob man die Bernermahnen oder einen Nathschlag fassen wolle, was weiter vorzunehmen sei. In der Zwischenzeit sollen die Boten,welche noch nicht genügend instruirt sind, sich Vollmachten einholen, damit man einen Beschluß fassen könne.I». Der französische Gesandte, Herr von Boisrigault, eröffnet in langem Vortrage, der König wünsche, daßdie VII Orte ihn: ohne allen Verzug Knechte zuziehen lassen; denn er setze sein ganzes Vertrauen auf sie,und begehrt eine schriftliche Antwort, die ihm mit wenigen Worten gegeben wird. Er macht ferner die An-zeige, der König habe ihn herausgeschickt, den Streit zwischen Bern und Savoyen zu vermitteln, wobei ersein Möglichstes gethan; er habe zu Bern noch weitere Geschäfte, wie die vorgelegten Schriften beweisen; manmöchte darum keinen Argwohn gegen ihn haben, als ob er gegen die VII Orte practicire. Schließlich wünschter sich zu verantworten auf die Klage, als habe er Briefe geschrieben, womit er sie beleidigt hätte. «. Eswird berichtet, was Einer von Hitzkirch, der gefangen nach Lucern gebracht werden soll, gesprochen und ge-