März 1536.
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dieses Anerbieten zum Besten verdankt, mit der Bitte und Ermahnung, die versprochene Hülfe immer bereitzu halten, damit man sie haben könnte, wenn man sie brauchte. «K. Die kaiserlichen Gesandten legen einenandern Vortrag, den sie gehalten, schriftlich ein; die Boten sollen ihn heimbringen. «. Man hat beschlossen,denen von Wallis Bericht zu geben und sie namentlich zu ersuchen, in diesen Sachen mit Freiburg gemeinsamzu handeln. L. Der Herr von Boisrigault hat einen Vortrag gesandt, worin er über Baptist de Jnsulaklagt; dies will man ihm anzeigen, damit er sich verantworten könne, da ihm ohne Zweifel Unrecht geschieht.
Eine Botschaft des Fürsten von Savopen verlangt, daß man Freiburg anhalte, nicht weiter in dessenRechte einzugreifen und das Eroberte aus sein Begehren wieder herauszugeben. Es wird ihm erwidert, wasdem Herzog begegnet, bedaure man; was Freiburg gethau, sei im Besten geschehen. I». Für alle diese Ge-schäfte wird ein anderer Tag nach Lucern auf nächsten Montag (13. März) airgesetzt; wenn sich inzwischenetwas Wichtiges zuträgt, so soll es den andern Orten eiligst gemeldet werden. K. Einstweilen bleibt es, wiedie Boten wissen, bei dem frühem Anschlag.
Der Frciburgcr Abschied trägt das unrichtige Archivdatum vom 19. Juli 1536.
Die Namen der Frciburger Gesandten ans dortigem Rathsbuch Nr. 53 vom 3. März; der des Solo-thurners aus dortiger Instruction, Abschiede Bd. 20.
Zu I,. Der unterm 3. März ausgestellte Brief ist in deutscher Copic dem Abschied ohne Erwähnungim Text als Beilage angefügt; er geht dahin:
Da Bern sich gegen den Herzog von Savoyen erhoben, viele Städte, Schlösser und Flecken des-selben erobert hat, und immer noch im Begriffe ist. savoyische Länder und Herrschaften als Unterthailenzu seinen Händen zu nehmen; da der Herzog jetzt aber zu ferne („wytlendig") ist, als daß er denen vonRomont Beistand leisten könnte, so haben die Herren von Freiburg an die Edlen, Burger und Einwohnerder Stadt und Vogtci Romont, um sie an Leib. Gut und Seele zu schützen und beim alten Glauben zuerhalten, die Bitte gerichtet, sich in ihren Schutz und Gehorsam zu begeben, mit dem Vorbehalt, daß sie.wenn der Herzog das übrige Gebiet der Waadt wieder erhielte, die Herrschaft Romont ihm auch wiederzurückgeben würden, gegen Erstattung der Kosten, welche Freiburg deßwegcn gehabt; und da kein anderes Mittelvorhanden gewesen, um aus der Gefahr befreit zu werden, so haben die von Romont folgende Artikel be-willigt: 1. Da der Herzog sie bisher stets beim alten Glauben erhalten, so können sie ohne seine Antwortauf die ihm zugeschickten Briefe mit Ehren sich nicht erklären, sie hätten denn ein Ziel, um dieselbe zu empfangen,bitten daher Freiburg, auf sein Gebot zuwarten. 2. Da (aber?) die von Freiburg besorgen, daß die Berneden Romontern Gehorsam abnöthigeu, so haben diese eingewilligt, sich als Unterthauen in den Schirm Frei-burgs zu begeben, mit dem Vorbehalt, daß es ihnen schwöre, sie zu beschirmen, wie getreue Herren gegenihre Unterthauen es zu thun verpflichtet sind, und ihnen belasse ihre Freiheiten, Gewohnheiten und Übungen,sowohl geschriebene als ungeschriebene. 3. Es soll sie nicht nöthigcn, gegen ihren Herrn von Savoyen oderdessen alte Unterthauen die Waffen zu führen. Dagegen erklärt Freiburg bei den Eiden, daß es unter obigenBedingnisscn die von Romont als seine Unterthauen angenommen habe, um sie zu beschirmen und zu beschützen,Wie es einem getreuen Herrn zukömmt, und Romont bezeugt, den Eid der Treue geleistet zu haben.
Original im K. N. Freiburg! Pergamenturkunde, Acten Romont Nr. lS7. Es siegelt Romont mit dem Siegel der Stadt, Freiburg mit dem seinigen
Hierbei mögen noch folgende, theils früher, theils später errichtete Aufnahmsurkundcn notirt werden:
1) 23. Februar. Recognaissance von Johann d'Estavayer als Conseigneur dieses Ortes für Stäffis;Inhalt wie bei Romont. K. A. Freiburg: Kriegswesen, Copie.
2) 25. Februar. Von Johannis von Nillarsel für die Herrschaft Delley. Idiaom, Eopic oder Concept.
3) 1. März. Zwischen Franz Mühlibach, Venner und des Raths von Freiburg, Gesandten von daselbst,und Franz Cuendoz, Sindic und Gouverneur des Mandement Surpierre wird übereingekommen: 1. Den