März 1536. 651
und gute Freunde Folgeudes vorgetragen: Es sei das Vorgehen ihrer Mitbürger von Bern bekannt, und daßin der Landschaft Waadt dein Herzog und dessen Unterthanen nichts mehr übrig sei, das sich nicht an Bernergeben hätte, außer Nomont. Dieses haben nun die von Freiburg in ihren Schirm genommen. Noch erübrigedas Schloß (»pauvrs nmison«) Chillon. Betreffend dieses seien die Gesandten von ihren Obern beauftragt,dafür zu werben, daß dasselbe zum Besten des Herzogs und behufs Ausrcchthaltung seiner Autorität eben-falls dem Schirm derer von <zreiburg übergeben werde. Sie wollen es aufnehmen und beschützen, damites und das umliegende Land nicht belagert und zerstört werde. Dabei sollen Personen und Eigcnthum ge-sichert sein. Wenn es ferner geschehen sollte, daß dein Herzog das Land, welches die von Bern eingenommenhabe», wieder zugestellt würde, so wolle man ihm gegen Vergütung der Kosten auch Chillou und das Übrigewieder zurückstellen. Der Hauptmann habe den Gesandten erwidert, daß er ihnen keine Antwort ertbeilenkönne- es stehe am Herzog, ihn. zu befehlen, und anerbot sich demselben Bericht zu erstatten, wozu die Ge-sandten einwilligten. Sie bemerkten, da man nicht wisse, ob gegen die von Bern das Feld gehalten werdenkönne, daß sie nicht herkommen, so möge in Sache schnell vorgesehen werden.
K. A. Freiburg: Acten Suuoyen. Französisch. Der angesuhrte.deutsche Titel.tmgo. Datum und Unterschrift s-hlen.
sss.
Ireiöurg. 1536, 6. März.
KantonSarchi» Freiburg: Rathsbuch Nr. LS.
Verhandlung zwischen Bern und Frei bürg.
Gesandte: Bern. Venner Stürler, Crispin Fischer, beide des Raths; Diebold von Erlach; Anton Tillier.Vor Rathen und Burgern zu Freiburg erscheinen die genannten Boten von Bern mit dem Gesuch,daß die von Freiburg von ihren Ansprüchen auf Vivis zurücktreten möchten. Die von Bern hätten nämlichihren Kricgsregentcn Brief und Siegel gegeben, daß es bei dem bleiben solle, was sie handeln würden; nunhätten diese denen von Vivis zugesagt, sie weder dein Herzog noch sonst jemand zu übergeben; die übrigenPlätze aber wolle man denen von Freiburg belassen. Rath und Burger von Freiburg antworten, sie habensich dessen nicht versehen, da Vivis ihnen zugesagt worden, auch wenn es seither gehuldigt hätte, „aber jedoch, daß si min Herrn von Grcyers rüwig lassen, weder . .
Die Namen der Gesandten von Bern aus der denselben unterm 4. März crtheilten Instruction. Diesebetont, daß man nicht gewußt, daß die Kricgsregentcn an Vivis Brief und^ Siegel gegeben, diese Stadt nichtvon der Oberhand der Stadt Bern zu veräußer». S..A. Bern: JnstrmtionsbuH o, ars.
Zur nothdürftigen Ergänzung der Verhandlung notiren wir zwei Missiven:
1) 1536, 8. März. Bern an Freiburg. Man bcdaurc die den Gesandten von Bern wegen Vivis gegebene
Antwort. Man hätte angenommen, daß die von Freiburg erwägen würden, wie viel Land und Leute, die
man mit schweren Kosten und Gefahr erobert, ihnen aus Freundschaft überlassen worden. Dabei seien die
zu Freiburg an dem vorgefallenen Mißverständnisse zum Theil selbst schuld, weil sie versäumt hätten, gleich
denen im Wallis, eine Botschaft ins Feld abzuordnen, die Sache dort zu bereden. Die von Bern verbleiben
nun bei dem, was die Kriegsregcnten verfügt haben. Anderseits wolle man um derer von Freiburg willen
die Angelegenheit des Grafen von Greperz, der jetzt denen von Bern huldigen sollte, verschieben, bis zum
Tage der Schiedboten in Lausanne; doch soll sich der Graf inzwischen an niemand weiter, als wie er vor
dem Kriege gewesen, verbinden und verpflichten. Bitte um Antwort durch den Boten.
St.A.Bern: Deutsch Missivenbuch V. S.Si«.