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März 1536.
empfangen, die er vom Herzog gehabt. Der Graf sei nun aber sonst seit Altem her guter Freund derervon Bern und daher eine Huldigung unnöthig, zumal er dein Herzog auch nicht „anders" gehuldigt habe.Wolle man ihm aber die Huldigung nicht erlassen, so möge man ihn? einen Monat Frist gönnen, damit erthun könne, was einen? Edelmann zur Wahrung seiner Ehre gebührt, vermöge des Bnrgrechts. II. „Darz??die von Frybnrg gredt?" 1. Als sie denen voi? Bern Durchpaß gestattet habe??, sei das mit der Bedingunggeschehen, daß es ihren Bnndesverwandten ohne Nachtheil sei; der Graf sei allerdings Graf zu Greyerz, aberdoch stets mit beiden Städten wider dei? Herzog ausgezogen. 2. Zwischen Freibnrg und Peterlingen sei eil?Vertrag gemacht worden, daß elfteres bei seinen Rechten über das Kloster verbleiben, oder von denen, dieda zu predigen beglauben, vermöge der Bünde mit Recht belangt werden solle. Den? ungeachtet haben dievon Peterlingen in benannter „Psarr" predige?? lassen; man fordere, daß die von Bern diese??? entgegentreten.III. Räthe und Burger antworten: daß der Graf voi? Greyerz Unterthan des Herzogs gewesen sei, gehedaraus hervor, daß er bei den Urtheilen zu Peterlingen, da er Obmann gewesen, des Eides entlassen werdenmußte. Er solle daher unter acht Tagen denen von Bern huldigen. Der Graf sei auch mit den Seinigei?wider die von Bern gezogen; doch verlange man über ihn nur so viel Recht, als der Herzog hatte (bricht ab).
Die Namen der Freiburger Gesandten aus dortigem Jnstructionsbuch Nr. 2, k. 158.
Wir fügen noch folgende Missive an:
1536, 5. März. Freiburg an Lucern. Seit dein letzten Schreiben habe der Handel sich bedenklichergestaltet. Die von Bern haben nämlich den Grase?? voi? Greyerz aufgefordert, ihnen das Lehen zu erkennen.Man möge ermessen, was dieses für einen „Schwanz" gewinnen möchte, und daß man bei??? alten Glaubennicht würde bleiben können. Freiburg könne das um so weniger geschehen lassen, als es und der Graf unddessen Söhne sich früher gegenseitig zugesagt, Leib und Gut für Erhaltung des alte?? Glaubens einzusetzen.Der Graf und die von Freiburg haben nun ihre Botschaft zu Bern gehabt, aber nicht dazu gelangen können,daß die voi? Bern von ihrem Verlangen abstunden; auch die zuletzt voi? des Grafen Botschaft verlangte Be-denkzeit voi? einein Monat sei verweigert und nur acht Tage bewilligt worden. Ferner haben die von Bernungeachtet des von den Botei? von Lucern, Schwyz und Wallis verabschiedeten Anlasses zu Peterlingen einenPrädicanten eingesetzt. Nicht minder haben die von Ben? in? Hinziehei? die von Wiflisburg, welche Bundes-genossen derer von Freiburg, denen von Beri? aber ii? keiner Weise verwandt, sondern Unterthanen des Bischofssind, auf das Verlangen Weniger durch Drohungen angehalten, die Lutherischen unter sich zu dulden, undbeabsichtigen, einen Prädicanten dahin zu setzen. Freiburg bitte, dieses den übrigen vier Orten mitzutheilen,damit sie diesfalls ihre Gesandte?? für den bevorstehenden Tag zu Lucern instruiren.
K. A. Freiburg: Misswenbuch Nr. l2, k. 3l.
ZS8.
Khilkon. 153K, zwischen 3. und 29. März.
Verhandlung einer Gesandtschaft von Fr ei bürg mit der Besatzung von Chillon.
Es erübrigt diesfalls folgendes Actenstück:
„Copie des Sandbriefs, so der Hauptmann von Chillon dem Herzog in der zyt der vecht zugeschriebenhat." Nach Ankunft des Briefes von? Herzog seien vor dem Schloß zu Chillon Gesandte von Freiburg,zwölf oder vierzehn Pferde stark, erschiene??. Diese haben nach Erstattung vieler Empfehlungen als Verbündete