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4,1,c (1878) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1533 bis 1540
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Februar 1536.

Die Gründe dafür habe man in dem Schreiben vom 20. Februar angegeben und seien daher unnöthig zuwiederholen: man versehe sich keines Andern, als daß den Kriegsregenten dieses Vorhaben gefalle.

St. A. Bern: Deutsch Missivenbuch S. Ive.

3) Frcibnrg an Bern. Gestern (24. Februar?) habe Bern seine Votschaft in Freibnrg gehabt, welche zuverstehen gegeben, daß Bern die von Freibnrg früher bezeichneten Plätze gütlich an Freiburg überlassen, unddiejenigen derselben, welche bereits gehuldigt haben, des Eides entbinden wolle, doch mit der Bedingung, daßFreiburg Romont und Rae mit gewaltiger Hand einnehme, worüber Antwort gefordert worden. Freiburgerstatte hiefür seinen Dank und wolle diesen guten Willen zu verdienen trachten. Es sei entschlossen, Noinontund Rue mit Gewalt zu nehmen. Man bitte, daß Bern seine Boten abordne, damit die betreffenden Plätze,welche Bern gehuldigt, denen von Freiburg übergeben werden.

K. A. Freiburg: Missiveubuch Nr. Ii, f. 32. Die Missive ist leider ohne Datum; ihr unmittelbar vorher geht eine vom 5., un-mittelbar nachher folgt eine vom 6. März, doch ist bei beiden das Datum von neuerer Schrift.

sss.

Worschach. 153t», zwischen 25. Februar und 10. März.

Wir beziehen uns auf folgende zwei Missiven:

1) 1536, 25. Februar (ans Mathiä Apostoli). Der Rath von Schwyz an den Abt von St. Gallen.Antwort auf ein Schreiben, in welchem denen von Schwyz und dem Bischof von Constanz vorgeschlagen worden,den Tag, anstatt zu Rorschach, im Gotteshanse St. Johann zu halten,unversehenlich der puren möchte esunder inen ein merklichen Unwillen bringen, zu dem zu besorgen, daß den gesandten etwas schwach entbotenwerden möcht . . . Sodann der Handel dem nuwen Herrn by zyten angezeigt werden, als das vonnöten, soist zu besorgen, daß er sich etwas verseche und us dem, so wir müssend, daß er sunst alle des gotzhus Heim-lichkeit mit den puren handelt, möchte noch ein größern schaden zufügen." Diesem vorzubeugen beharrt derRath von Schwyz bei dem Vorschlage des Bischofs von Constanz, den Tag in Rorschach zu halten undersucht den Abt, die Vorladung, auch an St. Johann, zu bestellen; mittlerweile aber Aufsicht halten zulassen, daß der Abt daselbst im Gewölbe nichts verändere. SUstsarchw St. Gala»- rogxio-, r .iu, S.sos.

2) 1536, 10. März. Der Bischof von Eonstanz an den Rath zu Schwyz. Als der Abt von St. Gallenund die Gesandten des Bischofs und derer von Schwyz zu Rorschach gewesen, sei beschlossen worden, einenandern Tag in das Gotteshaus St. Johann im Thurthal anzusetzen und daselbst Visitation zu halten. DerBischof sei hiemit einverstanden und bestimme diesfalls den Montag nach dem Sonntag Judica (3. April).Die von Schwyz werden gebeten, auf diese Zeit ihren Gesandten hinzusenden. mamn, s, 5a?.

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Wern. 1536, 26. Februar.

Staatsarchiv Bern : Nathsbuch Nr. 254, S. 191.

1. Vor Rathen und Burgern zu Bern verlangen Gesandte der Stadt Freiburg Martin Sesinger,Spitalineister, lind Jost Schaffst für Freiburg die Orte und Herrschaften Stäffis, St. Alibin, Surpierre,La Mostere, Chatel St. Denis, Vuissens, Bossonens, Daillens, Vivis sanunt dem Thurm, Blcmay, Montreux,