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zu wollen, die er so halten werde, daß sie und ihre Obern dessen zufrieden sein werden. Da kein Tag angesetztsei, die Sache aber keinen Verzug erleide, so schreibe er an die einzelnen Orte, um eine diesfälligc Antwortzu erhalten. K.A. Basti: Acten zwischen Savoykn und Gens A. Nr.s .—K. A. Scha,Ihausen: Correspondenzen.
2) 1536, 24. Februar (Doiistag St. Matthias T.), Lucern. Die Boten der „fünf alten Orte" NNZürich. Der König von Frankreich habe das Begehren gestellt, ihm Kriegsknechte zulaufen zu lassen; da mandarauf nicht gefaßt gewesen, und hicvor mehrmals allenthalben verboten worden, in fremde Kriege zu ziehe»,so ersuche man Zürich, bei dein Vogt in den Freien Aemtern (Jtelhans Thumysen) zu verschaffen, daß erdie alten Verbote erneuere und nach bestem Vermögen verhüte, daß Leute hinweglaufen
St. A. Zürich: N. Lucern.
3) Im Luccrncr Abschiedband X. 2, i. 518, wo dieser Abschied fehlt, liegt das Conccpt einesSchreibens der V Orte an Solothurn, ck. ck. Freitag nach St. Mathias (25. Februar). Der Herr von Bois-rigault habe einen schriftlichen Vortrag geschickt, worin er Knechte begehre, ohne jedoch anzuzeigen, wo siedienen sollten; da man überrascht gewesen und keine Befehle gehabt, so habe man ihm schriftlich geantwortet,man könne nicht so rasch Bescheid geben; wenn aber der König nicht abstehen wolle, so werde man sich wiederversammeln und zu einer gebührlichen Antwort entschließen ec. ?c. Nun bitte man Solothurn, daß es in diesengefährlichen Uniständen sich mit dem Franzosen nicht zu tief einlasse und von den V Orten hierin sich nichtsöndere, damit man völlig gemeinsam handle. Deßgleichen schreibe man an Wallis.
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Areiömg. 1536, 24. Februar.
KantonSarchi» Frciburg: Rathsbnch Nr. SS.
Verhandlung zwischon Bern und Fr ei bürg.
Vor Rüthen und Burgern zu Freiburg: „Unser Mitbürger von Bern boten, Peter Stürler, venner,und Hans Rudolf Nägeli, wollen minen Herren nachlassen die platz, so vormals ininen Herren sind nachgelassen."
Wir ergänzen das kurzgefaßte Rathsbuch durch folgende Acten:
1) Die unterm 23. Februar den Gesandten von Bern gegebene Instruction geht dahin: Letzter Tage begehrteeine Botschaft derer von Frciburg, daß man diesen Vivis und Surpierre überlasse; man habe aus Freundschaftihnen entsprochen, mit der Bedingung, daß sie diese Plätze „mit gewaltiger Hand" in Besitz nehmen sollen, damitdie zugewandten Helfer und Unterthanen derer von Bern sich nicht beklagen können, daß man Plätze, die mitMühe und Kosten erobert worden, verschenke. Wenn sie aber mit Macht auftreten, so wollen die von Bernihnen Boten mitgeben, damit die von Vivis und andere, welche Bern gehuldigt, des Eides entlassen und denenvon Freiburg zu schwören angewiesen werden. Da der Bote von Frciburg merken ließ, er glaube, daß dieseAntwort seinen Herren gefalle, habe man erwartet, die von Freiburg werden nun aufbrechen. Dieses sei abernicht erfolgt und es haben die von Frciburg neuerdings in dieser Angelegenheit an Bern schriftliche Gesuchegerichtet. Nun seien die von Bern jetzt noch fest entschlossen, die genannten Plätze denen von Freiburg zuüberlassen; aber es müssen sich diese mit Macht erheben, Nomont und Nue, die noch in feindlicher Stellungverharren, mit Gewalt sich unterwerfen, dann wolle man auch die zu Vivis u. f. w., die sich gutwillig er-geben, der Huldigung entlassen und ihnen zustellen. Man verlange dahcrige Autwort, damit man sich gegendie Feinde zu Romont zu verhalten wisse. St. A. Bern: Jnstr»cti»nsbuch e, e, 45.
2) 1536, 24. Februar. Bern an die Kriegsrcgenten. Man habe wiederholt eine Botschaft nach Frei-burg abgefertigt, um gemäß abschriftlich inliegender Instruction wegen Vivis, Romont und Rue zu verhandeln.