Februar 1536.
wehren. «. Da die von Wallis dem Herzog auch etwas Land abgenommen haben, so werden sie ermahnt,nicht weiter zu fahren, oder ihn ferner zu beschweren. «K. Der französische Gesandte, Herr von Boisrigault,trägt vor, der König wünsche, daß die Eidgenosse!: ihm unverzüglich ihre Knechte zuziehen lassen; da dieSache keinen Verzug erleide, so sollen sie ihn: unverzüglich Antwort geben. Es wird beschlossen, die Sache inden Abschied zu nehmen, indem niemand darüber instruirt ist. Lucern wird dabei beauftragt, an den Königzu schreiben, man wisse zum Voraus, daß die Orte in dieser gefährlichen Zeit weder ihm, noch jemand an-dern: Knechte bewilligen werden. Ferner wird beschlösse!:, es soll jedes Ort Alles aufbieten, seine Angehörigenzu Hause zu behalten, und jedes Hinweglaufen strenge verbieten. An Wallis werden abstehende Beschlüssemitgetheilt, mit dem Anhang, daß, wein: der König auch von ihm Knechte begehre, man nicht entsprechensolle. Auch an alle Vögte wird geschrieben, sie sollen die Verbote gegen das Reislaufen überall erneuernund allfällige Aufwiegler in VerHaft setzen.
Für die in den folgenden Noten enthaltenen Acten ist zu bemerken, daß von den Schreibern unbeachtetblieb, daß in Folge des Schalttages Mathias ans Freitag den 25. Februar fiel.
Zu Das Schreiben der V Orte an Freiburg datirt von: 25. Februar (Freitag nach Mathias) undenthält folgendes in: Abschiedtext nicht Vorgemerkte: 1. Berufung auf ein früheres Schreiben der V Orte.2. Einige Boten seien instruirt gewesen, eine Botschaft nach Freiburg abgehen zu lassen, um das gehegteVorhaben abzuwenden! andere, die von Freiburg laut den Bünden und Burgrechten zu mahnen, jenes auf-zugeben. Heute habe man aber von einen: andern Schreiben, welches die von Freiburg an die von Luccrngesendet, Kenntniß erhalten. Dasselbe gefalle den Gesandten besser als das frühere. Doch könne man nichtunterlassen, die von Freiburg ernstlich und freundlich zu bitten, den Herzog in seinem Unfall ungekränkt zubelassen, ihn: weder Roinont noch Anderes zu nehmen, noch unfreundlich zu schreiben, wodurch er in FolgeBedrohung Einiges abzutreten genöthigt würde. Wenn aber der Fürst sie bitten würde, dermalen solchePlätze einzunehmen, um daselbst den alten wahren Glauben zu schirmen, und auf Verlangen sie ihn: wiederzurückzugeben, so möge man dieses den V Orten berichten, wodann dieselbe:: sich wieder berathen werden, waszu thun sei. 3. Dasselbe was unter gleichen Datum an Solothurn geschrieben worden; siehe Note zu ä.
K.A. Freiburg. Bei den Berner Missiven.
Würden die bezüglichen Missiven nicht deutlich auf getrennte Tage hinweisen, so wäre man geneigt,Art. » des Abschieds von: 15. Februar und Art. dieses Abschieds als identisch zu verinuthen.
Zu k. Unter den: Archivtitel: „Savoyer-Fürtrag gegen Fryburg" u. s. iv. liegt in: Lucerner Archiv eineMisfive ohne Ueberschrift, Datum und Unterschrift, des Inhalts: Es sei die gemeine Sage, daß die vonFreiburg die Stadt Romont („Rotondimont") einnehmen wollen, was unglaublich erscheine, da sie den: altenchristlichen Glauben zugethan und mit den: Fürsten von Savoyen („unfern: gnädigen Herrn") in Bündnißstehen. Man bitte und ermahne daher in: Namen des genannten Fiirsten, ihn: in diesen: Handel Rath undHülfe zu gewähren, daß das Vorhaben derer von Freiburg, welches weder diesen, noch andern Eidgenossen,und zumal denen von: alten christlichen Glauben zur Ehre gereiche, unterbleibe. Das Aktenstück wurde vonden Archivaren verschiedentlich auf 18. Januar, 14. und 15. .Februar (Dienstag nach Valentin!) datirt.
S..A. Lucern: Acten Savoyen, FaSc. VlU.
Zu <1. 1) 1536, 20. Februar, Bern. Dangerant an Basel und Schaffhausen (und alle Orte außerZürich und Bern). Anzeige seines Befehls, die Anstände mit Savoyen zu vermitteln. Ferner habe derKönig ihm befohlen, einen: gemeinen Tage der Eidgenossen vorzutragen, wie er aus guten Gründen vorhabe,auf den Frühling einen starken Kriegszug zu bereitei:; doch thue er das nicht, ohne eine gute Zahl eidgenös-sischer Knechte dabei zu haben und zwar wegen der Liebe, den: Vertrauen und der Achtung, die er zu denEidgenossen habe. Der König bitte daher, ihm zu diesen: Zwecke die eidgenössischen Knechte zugehen lassen