Februar 1536.
halten, den Krieg angefangen habe und zuerst in das Feld gezogen sei; man solle zuerst ihn von dem Kriegeabmahnen. Die Schiedleute werden dieses untersuchen und dann werde man wieder gebührenden Bescheidgeben. Vorher ihm das gewonnene Land wieder zuzustellen, könne man denen von Bern nicht zumuthen. 2. Wasden König anbelange, wolle mau die Erbeinung halten und in Betreff des Herzogthums Mailand sich so be-nehmen, daß der Kaiser zufrieden sein werde. 3. Die Botschaft des Kaisers möge mit den andern Schied-leuten, wie es diesen bewilligt worden, gütlich unterhandeln. Nnterm 26. Februar beschließen Räthe undBurger, „zu vordriger antwort den 24. Februar dem keyserischen boten diese lütrung": 1. Bei diesen Zeit-läufen nehme man sich keiner Partei an und halte getreu die Erbeinung. Maie danke dein Kaiser fiir dasErbieten, freundlich oder rechtlich in der Sache zu handeln. „Wo er flir sin person und nach siner würde,eren und stand mit den ehrenlüten von Eidt- und Pundtgnossen früntlich handeln willens, in. h. mit dank-barkeit geschechen lassen. Vide wälsch Misstvenbuch."
Die vom Rathsbuch citirten Stellen der Missiveubttcher gehen dahin:
1) 1536, 23. Februar. (Bern an Marnold). Die Gesandte» des Kaisers, der Official von Besanyonund später der Herr von Marnold, haben vor dem kleinen und großen Rathe der Stadt Bern in Betreffder Genfer Angelegenheit vorgetragen, wie der Kaiser wünsche, daß diese Sache durch andere Mittel als dieWaffen beigelegt würde. Die von Bern wollen Gott bitten, daß er die Gnade verleihe, daß dieses nichtdurch ihre Gegenpartei verhindert werde. Damit aber der Kaiser von der Angelegenheit unterrichtet werde,erlauben sie sich, ihm den Ursprung und Verlauf derselben in Folgendem darzulegen. Nachdem die von Genfdurch den Herzog von Savoyen und dessen Adel über Billigkeit gedrängt worden, beklagten sie sich bei ihrenguten Freunden und verbanden sich mit Einwilligung des Bischofs durch ein Burgrecht mit denen von Bernund andern Eidgenossen derselben, um bei ihren Rechten und Freiheiten, Briefen und Siegeln, die sie vonden Vorfahren des Kaisers und den römischen Königen erhalten haben, beschützt zu werden. Dieses Burg-recht bezwecke in keiner Weise, die Stadt Genf dem Reiche zu entfremden, von dem die zu Bern selbst einGlied bilden. Damit aber wollte sich der Fürst von Savoyen, obwohl seine und des Bischofs Rechte in demBurgrecht vorbehalten worden, nicht befreundet finden und veranlaßte nach fünf Jahren einen Krieg. Dieserwurde durch einen Abschied zu St. Julien und auf einem Rechtstage zu Peterlingen durch die Gesandten dereidgenössischen Orte und Andere beigelegt. Hiebet waren die Gesandten und Botschafter des Herzogs gegen-wärtig, traten in die Sache ein, führten Klage und Vertheidigung, legten Briefe und Siegel vor, wie esauch die von Genf thaten und wie solches die dazumal gefertigten Briefe enthalten. Diese wollten die vonBern aufrecht erhalten wissen. Nichtsdestoweniger verhängte der Herzog gegen die von Genf eine Lebensmittel-sperre, die Genfer wurden auf dem Gebiet von Savoyen mißhandelt und getödtet und ihre Güter geplündert.Der Herzog und seine Gesandten wurden von denen zu Bern wiederholt gebeten, Ordnung zu schaffen, undauf mehreren Tagleistungcn wurde versucht die Angelegenheit freundlich beizulegen, wobei man sich erboten,wenn der Herzog Klagen habe, vor den benannten Eidgenossen und Schiedrichtern zu Recht zu kommen undsich ihrem Spruche zu unterwerfen, in Gemäßheit der zwischen dem Hause Savoyen und den Eidgenossen be-stehenden Bünde und des Abschiedes von St. Julien. Das habe der Herzog verweigert. Gott, der die Herzender Menschen kennt, wisse, daß die von Bern mit ihren Nachbaren und jedermann, insbesondere mit demHerzog, ihrem alten Verbündeten, in Freundschaft zu leben wünschten; die gewaltthätigen Unternehmungen unddie Bedrängung derer von Genf durch den Herzog und die Pflicht derer von Bern, jenen Hülfe zu gewähren,haben sie aber gezwungen, dein Herzog das Bündniß zu künden und mit den Waffen vorzugehen. Der Kaiserwolle daher dieses nicht ungut aufnehmen. Was die Neuerungen in der Religion zu Genf anbetreffe, bitteman den Kaiser, der Reichsstadt Genf dieselbe Huld zu gewähren, derer andere freie (Reichs-)Städte genießen.Man sei bestrebt, gegenüber dem heiligen Reiche alle Pflichten zu erfüllen und auch der Erbeinung zu ge-nügen. Der bewaffnete Zug der Neuenburger über das Gebiet der Grafschaft Burgund gegen den Herzog